Beigletendes fahren im Ausland?

2 Antworten

Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Abkommen, dass diese Fahrerlaubnis mit Begleitung gegenseitig anerkannt wird.

Ansonsten ist deine BF17-Bescheinigung im Ausland komplett wertlos. Übrigens auch hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse AM, deren Mindestalter du ja längst erfüllst, und Klasse B wenn du volljährig bist. Im Ausland will man den EU-Kartenführerschein sehen und keinen Zettel.