Bei meinem Mann 26/ I’m KH übernachten?
hallo zusammen,
mein Mann 26 liegt aktuell im Krankenhaus. Mittlerweile schwebt er zwar nichtmehr in Lebensgefahr, dennoch ist die Diagnose unklar. Allerdings steht eine sehr schlimme und lebensverlängernde im Raum.
wir haben uns heute entschieden, dass ich bei ihm im KH übernachte. Also Einbett mit begleitperson, da es ihm psychisch damit besser geht. Und der fahrtweg knapp 90km sind in die speziaklinik
habe eben ein Gespräch zwischen Pflegekräften mitgehört, welche kein Verständnis dafür haben und dies mich bzw. Uns auch durch die Blume zeigen.
was würdet ihr tun ?
bzw wie würdet ihr damit umgehen ?
8 Antworten
Du machst es genau richtig. Und genau für solche Fälle haben die Krankenhäuser solche Zimmer bzw. Betten eingeführt. Das Personal ist unsensibel. Ich könnte mir aber vorstellen das sie eventuell mit ihrer Äußerungen meinen, das das Bett für Patienten besser wäre. Aber ist nur eine Vermutung. Aber wie gesagt du machst es richtig und lass sie reden. Wenn es zu schlimm wird rede mit dem stationsarzt. Alles Gute. 🌞🌞🌞
Naja, wir kennen die genauen Umstände nicht und ich kann Dich auch verstehen, aber für die Pflegekräfte bedeutet das auch immer eine gewisse Mehrarbeit oder besondere Umstände, die schnell auch mal wertvolle Zeit fressen können - Zeit, die die Pflegekräfte inzwischen eh schon viel zu wenig für all ihre Patienten haben.
Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übrigens üblicherweise nur getragen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ansonsten musst Du mit einer selbst zu tragenen Zuzahlung im dreistelligen Bereich für jede Übernachtung rechnen. Solltest Du also besser vorher klären.
Also auch bei der Verwaltung, der Protokollierung etc etc etc? Die Arbeit der Pflegekräfte begrenzt sich nämlich nicht nur auf die Arbeit mit dem Patienten selbst, sondern auch auf alles drum rum und somit z.B. auch auf die Auswirkungen deines Beiseins etc. Ist nicht böse gemeint, sondern nur ein Versuch Dir verständlich darzustellen, wieso es trotz Deiner Hilfe die Pflegekräfte mehr belastet.
Frag den behandelnden Arzt, was er darüber denkt. Der kann es am besten beurteilen.
Ich würds ignorieren was die labern. Ganz ehrlich. Sowas sollte jeder verstehen.
Du hast jetzt viel wichtigeres zu tun nämlich bei deim mann sein und die pfleger kannst ignorirn alles gute und viel kraft euch
https://www.envivas.de/magazin/krankenhaus/rooming-in
Eine weitere Variante: Rooming-in für Angehörige von erwachsenen PatientenErkrankt ein Familienmitglied und hat einen Krankenhausaufenthalt vor sich, können Sie das Rooming-in im jeweiligen Krankenhaus beantragen. Sie können das Rooming-in sogar dann beantragen, wenn es sich um eine Ihnen nahestehende Person handelt, mit der Sie nicht verwandt sind.
Vor allem bei Demenz-Patienten bietet das Rooming-in viele Vorteile. Denn oft sind Patienten und Personal mit der besonderen Situation, die eine Demenz mit sich bringt, überfordert und verunsichert – der streng strukturierte und reibungslose medizinische Ablauf in einem Krankenhaus kann den Besonderheiten der Erkrankung kaum gerecht werden. Durch Sie als vertraute Person kann Ihr Angehöriger oder Bekannter die ungewohnte Umgebung besser verarbeiten und Komplikationen im Krankenhausalltag werden vermieden.
Auch in anderen Fällen von schweren oder lebensbedrohlichen Krankheiten, körperlichen und geistigen Behinderungen oder im Hospiz können Sie Ihren Angehörigen durch Rooming-in unterstützen. Grundsätzlich gilt immer: Zu den Voraussetzungen für das Rooming-in zählt neben der medizinischen, therapeutischen oder psychologischen Notwendigkeit auch der Wunsch des Patienten.
Nach § 11 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse bei einer stationären Behandlung auch die die Kosten einer aus medizinischen Gründen notwendigen Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten übernimmt.
Der Anspruch auf die Kostenübernahme für die Mitaufnahme bezieht sich auf sämtliche stationäre Behandlungsformen, also unter anderem auf die stationäre Krankenhausbehandlung oder die Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Der Anspruch auf die stationäre Mitaufnahme kann auch bei einer teilstationären Behandlung erfolgen. Im Rahmen einer ambulanten oder einer vor- und nachstationären Behandlung kann sich hingegen kein Anspruch nach § 11 Abs. 3 SGB V ergeben.
Damit die Vergütung für die Mitaufnahme einer Begleitperson geregelt wird, wurde zwischen den Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine „Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17b Abs. 1 Satz 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)“ abgeschlossen.
Die Kosten für die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson nach § 11 Abs. 3 SGB V übernimmt die Krankenkasse, die auch für die Kostenübernahme der Hauptleistung – also für die stationäre Behandlung des Versicherten – zuständig ist.
Seit dem 01.01.2019 gibt es bei stationären Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation einen Anspruch darauf, dass ein pflegender Angehöriger in derselben Einrichtung mit aufgenommen und versorgt wird. Die leistungsrechtliche Verbesserung wurde im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals“ (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, kurz: PpSG) umgesetzt.
Ist ein Versicherter, dem eine stationäre Maßnahme zur Rehabilitation bewilligt wurde, zugleich eine nicht erwerbsmäßig tätige (also ehrenamtliche) Pflegeperson, kann während der Maßnahme der Pflegebedürftige mit aufgenommen werden. Der Pflegebedürftige hat in der stationären Rehabilitationseinrichtung dann neben dem Anspruch auf die Unterkunft und Verpflegung auch einen Anspruch auf pflegerische Versorgung (auf die Grundpflege und Behandlungspflege).
Für die Kostenübernahme der Begleitperson – also für die Mitaufnahme des pflegebedürftigen Angehörigen – ist die Krankenkasse zuständig, die auch die Kosten für die stationäre Rehabilitationsmaßnahme trägt.
Die Zuzahlung ist ok, die zahlen wir.
eigentlich haben sie keinen Mehraufwand, eher im Gegenteil, ich unterstütze ihn bei allem wo er sonst eine Pflege bräuchte