Bahncard, widerrufen?

3 Antworten

Schreib so schnell wie möglich, dass du die Plastikkarte nie bekommen hast und dass dir deswegen auch entgangen ist, die Bahncard rechtzeitig zu kündigen. Hol die Kündigung dann in demselben Schreiben nach. Einen Versuch ist es wert.

Hab ich versucht, sie schicken mir die Karte in 2-3 wochen zu.... dann wenn die Probebahncard am auslaufen ist, deswegen ja die Frage ob man da noch was widerrufen kann, also beim neuen Vertrag

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@XxJESSxX

Hast du das nur telefonisch versucht oder per Mail? Wenn nein, versuch es noch mal per Mail. Wenn die Karte kommt, schick sie per Post zurück und kündige noch einmal. Versuchen kann man es. Darauf eingehen muss die Bahn nicht, das stimmt.

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@RobertWeemeyer

Beides, am Telefon sagen sie solle mich per Email melden, und per Email wimmeln sie mich ab mit, ich bekomme die Karte nun zugeschickt, viel Spaß mit dem Abo.

Deswegen ja auch mehr oder weniger die Frage ob man den neuen Vertrag dann widerrufen kann.

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@XxJESSxX

Du hast keinen neuen Vertrag. Den Vertrag hast du mit dem Kauf der Probe-Bahncard geschlossen. Jede Widerrufsfrist ist da längst abgelaufen. Aber kündigen kannst du. Wenn du Pech hast, wird die Kündigung allerdings erst zum Ende der Geltungsdauer der neuen Bahncard akzeptiert. Ich würde dir dann empfehlen, das Jahr zu nutzen, um mal öfter Bahn zu fahren. :)

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Zum besserem Verständniss.... du hast die ProbeBahnCard für eine Reise gebucht. Hast du dich denn dann nochmal drum gekümmert? Oder einfach den vollen Preis bezahlt und die Sache vergessen?

Alle diese Daten sehen in dem Vertrag, den du abgeschlossen hast. Den hättest du halt mal lesen müssen.

Man kann nichts lesen was es nicht gibt. Und auserdem bitte ich um hilfe und net um dumme Antworten... Lach sowas kann man sich sparen

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@XxJESSxX

Natürlich gibt es einen Vertrag oder AGB, den/die du akzeptiert hast, denn die Bahn schickt nicht einfach so ohne Vertrag eine Bahncard raus, auch nicht zur Probe.

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@hydrahydra

Ich habe wie gesagt die Karte niemals nach Hause bekommen und auch sonst keine Post. Die AGB habe ich bestätigt ja wollte ja auch eine Reise/ Fahrt damit buchen, die Reise habe ich im Bestellprozess abgebrochen die Bahncard auf Probe ist mir damals aus Stress irgendwie durchgerutscht, und deswegen in Vergessenheit geraten, da ich nie eine Persönlich erhalten habe, und wenn man nur 1 Email erhält an diesem Tag, kann es schnell mal passieren das das Kündigen unter geht, da wie gesagt, nichts weiteres kam, außer Danke für den Kauf, die Karte kommt in 12 Tagen per Post.... Deswegen auch die Frage und bitte um Hilfe, vll kennt sich jemand mit Widerrufsrecht aus oder hatte schon mal den selben Fall. Aber Kommentare wie lese deinen Vertrag durch sind komplett sinnlos, danke das weiß ich auch, nur habe ich keinen Vertrag vorliegen.

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@XxJESSxX

"Ich habe wie gesagt die Karte niemals nach Hause bekommen und auch sonst keine Post" - Das ist dann aber ein ganz anderes Problem und ändert nichts daran, dass du einen Vetrag abgeschlossen hast.

"Die AGB habe ich bestätigt" - Na dann lies sie dir noch mal durch, die sind im Internet und müssen dir nicht noch mal per Post nach Hause geschickt werden.

"oder hatte schon mal den selben Fall" - Der Fall ist, dass du einen gültigen Vertrag widerrufen willst. Daran ändert sich nichts, nur weil du 'nichts vorliegen' hast.

"nur habe ich keinen Vertrag vorliegen." - Wie gesagt, dann such ihn dir doch mal aus dem Internet, wo du ihn ja auch offenbar abgeschlossen hast, oder aus der Bestätigungsmail, die du bekommen haben solltest.

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@hydrahydra

Da du so auf die AGB pochst, es ist in Deutschland leider nicht rechtskräftig eine Abo Falle nur in den AGB anzugeben... Das reicht leider nicht aus um Leute an einem zu binden.. soviel zu diesen Thema.... Aber danke für deine tolle Hilfe und Ratschläge xD Herrlich. Man sucht Hilfe und Tipps und bekommt Sachen zu hören die man selbst sogar besser weiß .... Hättest dir echt die 10min sparen können. Frage ob man was tun kann und nicht was ich nicht tun kann.

Und wenn ich keine Probebahncard wie besprochen bzw geschrieben erhalte, kommt die Bahn ja anscheinend Ihrem Part von dem Vertrag nicht nach...

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@XxJESSxX

"kommt die Bahn ja anscheinend Ihrem Part von dem Vertrag nicht nach..." - Ja... ändert aber nichts daran, dass es den Vertrag gibt.

"es ist in Deutschland leider nicht rechtskräftig eine Abo Falle nur in den AGB anzugeben..." - Eine BahnCard ist keine Abo-Falle.

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