Bafög Vermögen?

3 Antworten

Der Freibetrag beim Vermögen liegt unter 30 Jahren bei derzeit max. 15.000 Euro und ab 30 dann bei max. 45.000 Euro.

Bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen könnte unter Umständen noch ein Anspruch bestehen, käme auf die Höhe des theoretischen Bafög - Anspruchs an.

Also ich würde mir einen kostenlosen Rechner für Bafög - aus dem Internet suchen und mir einen möglichen Anspruch berechnen lassen.

Der Betrag der über der Grenze des Vermögens liegt, würde dann durch den Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten geteilt und dieser Teilbetrag dann entsprechend mindernd auf die mögliche monatlich zustehende Leistung angerechnet.


Lold123sweqrt 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 15:54

Gibt es Unterschiede zwischen dem normalem Bafög und dem Aufstiegsbafög? Im Internet finde ich nur bei dem Aufstiegsbafög eine Grenze von 45.000€?

Lold123sweqrt 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 16:03
@isomatte

Für das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gilt ein deutlich höherer Vermögens­freibetrag als beim „normalen“ Schüler-/Studierenden-BAföG. Konkret beträgt der Freibetrag zum Zeitpunkt der Antragstellung (§ 17a AFBG):

  • Antragsteller/in (eigener Vermögensfreibetrag): 45 000 €
  • Ehegatte/Eingetragene(r) Lebenspartner/in: + 2 300 €
  • Je Kind (des Antragstellers/der Antragstellerin): + 2 300 €

Das heißt beispielsweise: Eine verheiratete Person mit zwei minderjährigen Kindern kann ein Vermögen von bis zu 45 000 € + (3 × 2 300 €) = 51 900 € besitzen, ohne dass dieses auf den Unterhalts­beitrag angerechnet wird.

Alle darüber hinausgehenden Vermögensanteile müssen im Rahmen der Bedarfsermittlung grundsätzlich für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.  

isomatte  30.04.2025, 16:12
@Lold123sweqrt

Dann hast Du ja selber etwas gefunden, wirst es nach Antragstellung und Bearbeitung und Erhalt des Bescheides ja ganz sicher wissen.

hast soweit ich weiß keinen anspruch ... ja man wird in de benachteiligt wenn man spart / vorsorgt oder auch schon wenn man arbeitet


du hast einen Freibetrag auf dein Vermögen.

bis zum 30. Lebensjahr sind das 15.000

Ab dem 30. sind es 45.000