Gilt das beim Bafög als Vermögen?

1 Antwort

Beim BAföG zählen bestimmte Gegenstände als Vermögen, die auf den Förderungsbetrag angerechnet werden können. Allerdings gibt es Ausnahmen2. Haushaltsgegenstände wie Möbel, Haushaltsgeräte, Wäsche und Geschirr, Musikinstrumente, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Geräte der elektronischen Kommunikation (z.B. Handy, Smartphone) werden nicht als Vermögen angerechnet.

Da ein Stativ und eine Kamera für deine zukünftige Tätigkeit und Bachelorarbeit wichtig sind, könnte es sinnvoll sein, dies beim BAföG-Amt zu klären. Es wäre am besten, direkt beim BAföG-Amt nachzufragen, ob diese Gegenstände als Vermögen angerechnet werden oder nicht.

Quelle: BING/ KI generierte Antwort