Vermögensbegriff laut Bafög?
§ 27 (2) Nicht als Vermögen gelten Haushaltsgegenstände
Inwiefern definierten sich Haushaltsgegenstände ?
Ist hierbei ausschließlich die Rede von Objekten wie Möbel, Küchengeräte, Fernsehren und Computern oder auch von Gegenständen der Person wie Kleidung, Schmuck, Sammelobjekte
Falls o.g Dinge wie Kleidung, Schmuck und Sammelobjekte zu den Haushaltsgegenständen zählen, ab wann tun sie dies nichtmehr ?
Gibt es einen Betrag, ab dem ein Objekt automatisch zu einem Wertstück wird oder ist dies abhängig vom Verwendungszweck ?
Beispiel : Schmuck ( z.b Eheringe, Ketten, Uhren ) die sowohl einen Wert von 50€ haben können, aber auch mehrere Tausend Euro kosten können.
Gerne auch Links bzw § beifügen die eine Rechtsgrundlage darstellen.
Vielen Dank für Eure Antworten
1 Antwort
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat
Hausratsgegenstände können in vier Arten unterteilt werden:
- Zur Einrichtung gehören Bilder, Fensterdekorationen, Möbel oder Teppiche.
- Gebrauchsgegenstände: Bekleidung, Bücher, Geschirr, Haushaltsgeräte, Informations- und Kommunikationstechnik, Küchengeräte, Tonträger, Unterhaltungselektronik.
- Verbrauchsgüter: Nahrungs- und Genussmittel.
=> diese sollten unbedenklich sein
- Wertsachen: Antiquitäten, Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine oder Schmuck.
=> je nach Wert ggf. problematisch