Bafög Reform 2024, kann ich mich vor Ende des 4 Semesters exmatrikulieren und bekomme im neuen Studiengang wieder Bafög?

2 Antworten

Moin eigentlich antworte ich nie auf Fragen aber da ich das selbst erlebt habe mach ich es mal.

ich hatte zuvor 3 Semester an der Uni studiert mit Bafög Höchstsatz und hab dann quasi vor dem 4. aufgehört (hab auch nur 2 Module geschafft). Bin von Wirtschaftswissenschaften zu einem anderen Wirtschafts Studiengang gewechselt ABER halt auf eine Hochschule.

eigentlich kriegt man da kein Bafög mehr aber ich hatte halt viel zum Schreiben, wieso es ein Neigungswandel sein könnte. Ich hab mir einen Antrag von ChatGPT machen lassen, abgeschickt und wieder Bafög von 0 quasi bekommen für das neue Studium.

das klappt schon bei dir, frag chatgpt nach antworten, z.B. was man in einem neigungswandel schreiben könnte und schildere deine Situation


FaMax853  18.05.2025, 03:48

Hi, meinst du mit von Null, dass du wieder die komplette Regelstudienzeit gefördert bekommst oder wurden die vorherigen Semester angerechnet? Überlege auch zu wechseln daher die Frage.Danke:)

Wenn es Mitten im 4. Semester ist, braucht es auf jeden Fall eine Begründung. Und einfach „gefällt mir nicht“ reicht da nicht.
Hier gibt es Beispiele: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel-begruendung.php

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Betreiber von bafoeg-rechner.de seit 2000

Xoxo123806 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 19:05

Aber gehört ein Neigungswandel nicht auch zu einem wichtigen Grund seit der neuen Reform?

StudisOnline  18.11.2024, 18:29
@Xoxo123806

Ein Neigungswandel war schon immer ein wichtiger Grund. Aber es hat auch schon immer nicht gereicht, einfach zu schreiben „gefällt mir nicht“. Ein wenig ausführen muss man das schon.

Xoxo123806 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 21:08
@StudisOnline

Verstehe danke. Wie wäre es mit einem Wechsel Ende 3. Semsters ? Nach der neuen Reform? Ist es immernoch kompliziert weiterhin Bafög zu bekommen ?

StudisOnline  18.11.2024, 22:20
@Xoxo123806

Dann wäre in der Regel kein Begründung notwendig. Ausnahmsweise kann das Amt aber dennoch eine verlangen, wenn es Zweifel daran gibt, ob wirklich ein wichtiger Grund anzunehmen ist.

Xoxo123806 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 22:34
@StudisOnline

Vielen Dank für die Antwort ! Hast mir echt weitergeholfen