Bafög Reform 2024, kann ich mich vor Ende des 4 Semesters exmatrikulieren und bekomme im neuen Studiengang wieder Bafög?
Hallo ich habe folgende Frage, die neue Reform soll Studienfachwechsel erleichtern
- Soll noch bis Anfang des fünften Semesters bei wichtigem Grund möglich sein. Und in der Regel sogar ohne Begründung bis Anfang des vierten Semesters. Jeweils also ein Semester länger als bisher.
Heißt das ich kann mich mitten im 4 Semester exmatrikulieren (1.Wechsel) mit der Begründung mir gefällt das Studium nicht und ich sehe mich in einem anderen Studiengang. Und kann dann ein neuen Studiengang anfangen ind bekomme weiterhin Bafög. Oder wie soll man das verstehen? Hat jemand Erfahrung mit dem Wechsel aufgrund von Neigungswechsel.
liebe Grüße
2 Antworten
Moin eigentlich antworte ich nie auf Fragen aber da ich das selbst erlebt habe mach ich es mal.
ich hatte zuvor 3 Semester an der Uni studiert mit Bafög Höchstsatz und hab dann quasi vor dem 4. aufgehört (hab auch nur 2 Module geschafft). Bin von Wirtschaftswissenschaften zu einem anderen Wirtschafts Studiengang gewechselt ABER halt auf eine Hochschule.
eigentlich kriegt man da kein Bafög mehr aber ich hatte halt viel zum Schreiben, wieso es ein Neigungswandel sein könnte. Ich hab mir einen Antrag von ChatGPT machen lassen, abgeschickt und wieder Bafög von 0 quasi bekommen für das neue Studium.
das klappt schon bei dir, frag chatgpt nach antworten, z.B. was man in einem neigungswandel schreiben könnte und schildere deine Situation
Hi, meinst du mit von Null, dass du wieder die komplette Regelstudienzeit gefördert bekommst oder wurden die vorherigen Semester angerechnet? Überlege auch zu wechseln daher die Frage.Danke:)
Wenn es Mitten im 4. Semester ist, braucht es auf jeden Fall eine Begründung. Und einfach „gefällt mir nicht“ reicht da nicht.
Hier gibt es Beispiele: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel-begruendung.php
Ein Neigungswandel war schon immer ein wichtiger Grund. Aber es hat auch schon immer nicht gereicht, einfach zu schreiben „gefällt mir nicht“. Ein wenig ausführen muss man das schon.
Verstehe danke. Wie wäre es mit einem Wechsel Ende 3. Semsters ? Nach der neuen Reform? Ist es immernoch kompliziert weiterhin Bafög zu bekommen ?
Dann wäre in der Regel kein Begründung notwendig. Ausnahmsweise kann das Amt aber dennoch eine verlangen, wenn es Zweifel daran gibt, ob wirklich ein wichtiger Grund anzunehmen ist.
Vielen Dank für die Antwort ! Hast mir echt weitergeholfen
Aber gehört ein Neigungswandel nicht auch zu einem wichtigen Grund seit der neuen Reform?