Eine Ausbildung im Betrieb (für die es kein Bafög, aber Ausbildungsvergütung vom Betrieb gab) stört nicht, Du hast für die schulische Ausbildung dem Grunde nach noch BAföG-Anspruch. Wie viel (oder auch nicht) Du individuell bekommst, ist dann natürlich noch die Frage.
https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Möglicherweise wäre statt „normalem“ Bafög auch Aufstiegs-BAföG möglich. Dazu kann ich aber nicht viel sagen.

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Das kann man leider so allgemein kaum sagen. Aktuell sind ja viele Feiertage und das kann bedeuten, dass der Bescheid zwar bearbeitet wurde, aber noch nicht verschickt wurde, denn das würde sonst wohl in zwei Wochen schon passieren. Aber wie gesagt: Durch die Feiertage ist das nun nicht ganz so verwunderlich. Erst in der Woche nach dem 6. Januar solltest Du mal nachfragen, was daraus geworden ist.

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Nein, das ist kein Einkommen im Sinne des BAföG. Beim nächsten Antrag wäre es (falls bis dahin nicht sinnvoll ausgegeben) aber natürlich Teil Deines dann anzugebenden Vermögens.

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  1. Denke daran, dass es die Möglichkeit, das Flexibilitätssemester zu nutzen und ohne Angabe weiterer Gründe ein Semester länger BAföG zu bekommen: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/flexibilitaetssemester.php
  2. Mit der Rückzahlung musst du erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (also vermutlich gerechnet ab Ende dieses Semesters) beginnen. Erst ein halbes Jahr vor dieser Frist bekommt man in der Regel ein Schreiben. Daher bis dahin immer daran denken, die aktuelle Adresse dem BVA mitzuteilen (das ist für die Rückzahlung zuständig). Details zur Rückzahlung siehe https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-rueckzahlung/
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Wenn die Eltern mehr Geld geben, als sie müssten oder jemand anderes Geld schenkt (keine Gegenleistung), so muss das nicht gemeldet werden. Das zählt nicht als Einkommen.

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Informiere Dich unter https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-verlaengern.php

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Wie lange hast Du denn jeweils BAföG erhalten? Wenn Du bspw. das ganze Semester BAföG bekommen hättest und jetzt sagst, du hast nur jeweils ein Monat studiert, wäre das schon ein Ausschlussgrund für weiteres BAföG.

Eine Begründung wird erforderlich sein, da es zwei Abbrüche waren. „Private“/„familiäre“ Gründe sind im Sinne des BAföGs leider nicht relevant. Du brauchst einen wichtigen Grund – siehe für Details bspw. hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php#wichtig

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Die Minijobgrenze kann steigen, sollten sich die für die Festlegung des Mindestlohns (von dessen Höhe direkt die Minijobgrenze abhängt) zuständigen dafür aussprechen und die Regierung das umsetzen. Ob das allerdings mit der künftigen Bundesregierung noch so sein wird – wer kann das aktuell wissen? Ich befürchte eher, es kommt 2026 zu einer Nullrunde.

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Grundsätzlich ist eine Rückzahlung in Raten möglich, wenn du sonst kein Geld mehr hättest. Würdest Du aber bspw. 15.000 € Vermögen haben und es ging jetzt um 2.000 € Rückzahlung, ist nicht viel zu machen.

Die Details musst du mit deinem Amt besprechen, es gibt da keine 100%igen Regelungen und daher mal freundlichere und auch mal unfreundlichere Vorschläge.

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Eine Voraussage ist schwer, denn wie soll man aus der Ferne wissen, wie viel Dein:e Sachbearbeiter:in zu tun hat? Tendenziell ist leider eher mit längerer Dauer zu rechnen. Ein paar Hinweise siehe
https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-antrag/#dauer

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Eigentlich sollte das Amt sich nur dafür interessieren, wie Dein Kontostand am Tag der Antragstellung (oder eben einige wenige Tage davor; dass dann aber für alle Konten gleich) war. Insofern könntest Du Umsätze seit auf denselben Tag wie den Bestätigungstag stellen und Umsätze so lassen.

Es gibt zwar Konstellationen, wo das Amt mehr anfordern könnte, aber dass das zur Antragstellung der Fall wäre, kenne ich nicht.

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Bis zu 3 Monate darfst Du am Stück krank sein und dennoch weiter BAföG beziehen. Sobald es aber klar ist, dass es länger dauern wird, müsstest du von BAföG auf Bürgergeld wechseln und entsprechend beide Stellen informieren (BAföG beenden wegen andauernder Unterbrechung der Ausbildung; Bürgergeld beantragen, weil eben kein BAföG mehr möglich). Wenn Deine Schwangerschaft leider schwieriger verläuft, solltest Du Dich rechtzeitig vor der Geburt darum kümmern, damit Du diese Sorge aus dem Weg geräumt hast.

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Solange du im Durchschnitt nicht mehr als 556 Euro brutto im Monat verdienst (gilt seit Wintersemester 2024/25 im Vorgriff auf die entsprechende Minijob-Grenze ab Januar 2025), wird Dir vom BAföG nichts abgezogen. (Melden musst Du die Einkünfte dennoch.)

Und selbst wenn Du mehr verdienst: Es ist nicht verboten, neben dem BAföG zu jobben und das auch mal mehr und mal weniger. Du musst lediglich das Amt korrekt über die Einkünfte informieren und bei dauerhafter Überschreitung der genannten Grenze wird es zu Abzügen kommen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php

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Wenn Du nur den Minijob und sonst keinerlei Einkünfte hast, ändert sich an Deinem BAföG nichts. Insofern ist es nicht eilig, korrekterweise solltest Du dennoch das Amt informieren.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php

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Die Rückzahlung vom Bafög mit höhen Zinsen-Schwierigkeit?

Ich habe im Jahr 2010 BAföG erhalten und bin 2014 aus Deutschland ausgereist. Ich habe jedoch keinen einzigen Brief vom BAföG-Amt erhalten. Erst diesen Monat erfuhr ich, dass ich mit Zinsen über 9.000 Euro Schulden habe. Ich habe einen Antrag auf Stundung gestellt, aber im Telefonat darauf hingewiesen, dass die Zinsen erlassen werden sollten – leider ohne Erfolg.

Kürzlich habe ich eine E-Mail von der Personalabteilung erhalten. Da ich derzeit arbeitslos bin und mich in einer finanziell schwierigen Lage befinde, habe ich die geforderten Unterlagen hochgeladen. Es fehlen noch ein paar Bescheinigungen, aber es wird vermutlich eine Stundung entschieden. Ich möchte klarstellen, dass ich meine Schulden trotz meines Auslandsaufenthalts zurückzahlen möchte.

Meine Frage ist, ob die Zinsen erlassen werden können. Die Rückzahlung hätte erst 2015 begonnen, aber ich bin bereits 2014 ausgereist. Ich habe nie Post vom BAföG-Amt erhalten, sonst hätte ich damals reagiert. Gibt es eine Möglichkeit, meine Schulden ohne die Zinsen zu begleichen?

Aktuell lebe ich bei meinen Eltern, habe kein Einkommen und keine Arbeit. Ich wurde operiert und kämpfe derzeit mit gesundheitlichen Problemen. Zwar habe ich keine Behinderung, aber die Situation ist schwierig. Der Mindestlohn in meinem Land liegt bei etwa 400 Euro, und ich erhalte nur etwa 100 Euro Miethilfe von meinem Vater. Ich trage keine Lebenshaltungskosten, sondern bezahle lediglich meine Versicherung, Telefonrechnungen und Ähnliches.

Ich habe dem BAföG-Amt mitgeteilt, dass ich in der Lage wäre, die Grundschuld (etwa 6.000 Euro) innerhalb von 3–4 Jahren zu begleichen – jedoch ohne Zinsen. Mit einem Stundungszins von etwa 2 % könnte ich leben, aber über 9.000 Euro aufzubringen, ist für mich kaum möglich.

Was kann ich gegen die Zinsen tun? Und was passiert, wenn mein Stundungsantrag abgelehnt wird? Ich bin im Ausland – welche Möglichkeiten hätte das BAföG-Amt dann? Ich möchte diese Schulden hinter mir lassen und hoffe, hier wichtige Informationen oder Unterstützung für meine Situation zu erhalten.

Vielen Dank im Voraus!

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Es war – jedenfalls ist das im BAföG so geregelt – Deine Pflicht, Deine aktuelle Adresse immer dem BVA (das ist für die BAföG-Rückzahlung zuständig) zu melden. Wenn Du das versäumt hast und das BVA länger gebraucht hat, um Deine Adresse zu ermitteln, ist das leider Dein Problem. Ich sehe daher leider keine Chance darauf, dass Dir irgendetwas erlassen wird.

Bezüglich der Stundung siehe auch https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-rueckzahlung/stundung.php

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Du schreibst Deine BAföG-Amt, dass Du Anfang November zum Entschluss gekommen bist, Dein Studium abzubrechen. Dann hast Du ab Dezember kein Anrecht mehr BAföG. Falls Du dennoch noch eine Auszahlung Ende November bekommen solltest, müsstest du diese später zurückzahlen (solltest das Geld also NICHT etwa ausgeben).

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Das ist kein Problem, solange die Wohnung sich nicht im Besitz Deiner Eltern befindet und sie nicht dort wohnen. Du kannst auch deine Meldebescheinigung beim BAföG-Amt einreichen und musst nicht zwangsläufig den Mietvertrag vorlegen.

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Wenn es Mitten im 4. Semester ist, braucht es auf jeden Fall eine Begründung. Und einfach „gefällt mir nicht“ reicht da nicht.
Hier gibt es Beispiele: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel-begruendung.php

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