Hallo ich habe folgende Frage, die neue Reform soll Studienfachwechsel erleichtern

  1. Soll noch bis Anfang des fünften Semesters bei wichtigem Grund möglich sein. Und in der Regel sogar ohne Begründung bis Anfang des vierten Semesters. Jeweils also ein Semester länger als bisher.

Heißt das ich kann mich mitten im 4 Semester exmatrikulieren (1.Wechsel) mit der Begründung mir gefällt das Studium nicht und ich sehe mich in einem anderen Studiengang. Und kann dann ein neuen Studiengang anfangen ind bekomme weiterhin Bafög. Oder wie soll man das verstehen? Hat jemand Erfahrung mit dem Wechsel aufgrund von Neigungswechsel.

liebe Grüße