Minijob dem BaföG-Amt melden?
Habe seit zwei Wochen einen Minijob. Genügt es, wenn ich unter Nennung der Förderungsnummer dem BaföG-Amt per e-Mail darüber in Kenntnis setzen? Haben die Anforderungen, wie die Benachrichtigung erfolgen soll?
1 Antwort
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn Du nur den Minijob und sonst keinerlei Einkünfte hast, ändert sich an Deinem BAföG nichts. Insofern ist es nicht eilig, korrekterweise solltest Du dennoch das Amt informieren.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Betreiber von bafoeg-rechner.de seit 2000
Reicht hierfür eine e-Mail oder musst das in einer anderen Form erfolgen?