Autokauf von Privat: Mit Kennzeichen direkt mitnehmen?

7 Antworten

Hi NadineDo,

... grundsätzlich ist alles vertraglich regelbar, sofern der Vertrag nicht gegen Gesetze oder gegen die Guten Sitten verstößt.

In Deinem Fall gilt nun Folgendes:

Der Halter (Verkäufer) des zugelassenen Fahrzeuges verkauft Euch dieses. Ihr bekommt neben dem Fahrzeug/FZ-Schlüssel auch den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichen. Nach Erhalt der oben genannten Dinge hat der Halter (Verkäufer) die Pflicht, den Verkauf seiner Haftpflichtversicherung und der Zulassungsstelle schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung kann auch durch oder mit einer Zusendung des Kaufvertrages abgedeckt sein. In dieser Mitteilung ist festzuhalten, an welchem Tag und zu welchem Zeitpunkt das zugelassene Fahrzeug an den namentlich bekannten Käufer verkauft (übergeben) wurde. Neben dem Namen muss auch die Adresse des Käufers angegeben sein. Hier wäre ratsam, diese Käuferdaten aus einem Personalausweis oder Pass (incl. Passnummer, Ausstellungsstaat, Gültigkeitsdatum) heraus in den Kaufvertrag zu notieren, oder die Dokumente zu kopieren/abzufotografieren. Eine telefonische Erreichbarkeit ist nicht zwingend notwendig, erspart aber unnötige Fahrwege :-) Damit ist der "noch" eingetragene Halter verkehrsrechtlich und haftungsrechtlich aus dem Schneider. Am Rande sei vielleicht noch erwähnt, dass vor einer Probefahrt oder vor einer endgültigen FZ-Schlüsselübergabe der originale Führerschein des Fahrers gezeigt werden soll.

Der neue Eigentümer/Besitzer/Käufer ist ab Vertragsabschluss "Halter" mit allen Rechten und Pflichten. Er ist somit verpflichtet, sein Fahrzeug "unverzüglich" der Zulassungsstelle für seinen Wohnort vorzuführen und dieses dort auf seinen Namen zuzulassen. Was bei der Zulassung notwendig ist, bzw. was vorgelegt werden muss, kann in der Regel dort telefonisch erfragt, oder im Internet auf deren Website nachgelesen werden. Hinsichtlich der "Unverzüglichkeit" geht man von einem Zeitraum bis max 14 Tagen (eher weniger) aus. Eine Überschreitung der Unverzüglichkeit kann Stilllegungsmaßnahmen und unnötige Kosten nach sich ziehen.

Damit ist das Zulassungsverfahren mit einem "noch" zugelassenen Kraftfahrzeug beschrieben.

Aus der "dienstlichen" Erfahrung heraus jedoch, kann ich eigentlich jedem Autoverkäufer nur empfehlen, das eigene Fahrzeug vor einem Verkauf bei der Zulassungsstelle abzumelden und die abgemeldeteten Kennzeichen der Zulassungsstelle zu überlassen. Diese Abmeldung und Übergabe des Fahrzeuges ohne die Kennzeichen soll im Kaufvertrag dick und fett markiert kenntlich gemacht werden. Der neue Käufer/Besitzer kann dann nach Kauf dieses Fahrzeug nur wegfahren, wenn er Kurzzeitkennzeichen (ehemalige rote 04er-Kennzeichen) oder ein Händlerkennzeichen (rotes 06er) an dieses anbringt. Ein Wegfahren ohne Kennzeichen ist strafbar und zieht neben einem Straf- und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren auch eine Sicherstellung/behördliche Einziehung des Fahrzeuges mit sich, was zusätzlich unnötige Abschleppkosten zu Lasten des neuen Besitzers bedeuten.

IdS

MrDirekt

So lange der Verkäufer das VERTRAGLICH gestattet, ja.

Ab Kaufdatum UND Uhrzeit geht das Risiko auf den Käufer über.

Du verpflichtest dich damit SCHRIFTLICH, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden.

Du unterschreibst zusätzlich die Benachrichtigung an die bisherige Versicherung und dem Sträßenverkehrsamt.

Der VK wird beide Schreiben und damit den Besitzerwechsel den Behörden mitteilen.

Ja, das geht wenn der Vorbesitzer damit einverstanden ist. Allerdings ist es ein Risiko für ihn. Denn wenn du das Auto nicht so schnell wie möglich um- bzw abmeldest könnte er Probleme bekommen, solltest du mit dem Auto etwas "anstellen"! Wenn ihr aber einen Kaufvertrag schließt hat er einen Beweis, ab wann das Auto nicht mehr ihm gehörte und eventuell könnt ihr das mit dem Kennzeichen dazuschreiben, dann ist der alte Besitzer abgesichert.

Das geht. Du verpflichtest Dich dann im Vertrag, das Auto umgehend umzumelden und zu versichern.

Ich als Verkäufer würde direkt mit Dir zur Zulassungsbehörde (oder zum Bürgeramt) fahren. Dann wäre ich sicher.

NadineDo 
Fragesteller
 06.10.2009, 12:30

Klar. Nur ist das Problem, dass der Wagen eben weiter weg steht, und wir den Wagen auf Grund von akutem Zeitmangel (Mein Mann ist die ganze Woche weg geschäftlich) nur samstags holen können.

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anjanni  06.10.2009, 12:39
@NadineDo

Wenn der Verkäufer einverstanden ist und Ihr das vertraglich genau festhaltet, ist das ja auch kein Problem.

Sonst gibt es noch die Möglichkeit eines Überführungskennzeichens (rotes Kennzeichen). Kannst Du bei Eurer Zulassungsbehörde bekommen. Kostet halt etwas zusätzlich.

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Einfach einen Vertrag unterschreiben, indem man versichert, dass Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen nur zur "Überführung" an deinen Wohnort zu fahren und UMGEHEND das Fahrzeug auf dich zulässt!

Meinereiner67  06.10.2009, 12:32

Moin --dann sollte man aber auch genau den Zeitpunkt der Übergabe dokumentieren.--

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