Auto mit Pferde Anhänger fahrem mit Führerschein Klasse B?

11 Antworten

Hallo provinzkind,

mit der Fahrerlaubnisklasse B darfst Du einen PKW fahren und dahinter einen Pferdeanhänger ziehen, wenn das zulässige Gesamtgewicht des PKW zusammen mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers 3500 kg nicht überschreitet.

Beispiel währe. Der PKW hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 kg, dann darf der Anhänger noch ein zulässiges Gesamtgewicht von 1900 kg haben.

Du darfst aber auch ein Fahrzeug führen, dass 3500 kg wiegt und dahinter einer Anhänger ziehen, dessen zulässiges Gesamtgewicht 750 kg nicht überschreitet.

Das heißt hier: Du könntest ein Gespann ziehen, welches zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 4250 kg hat. Aber jeder Pferdeanhänger dürfte ein Zulässiges Gesamtgewicht von weit mehr als 750 kg haben.

Das heißt also im Klartext. Du musst in die Fahrzeugpapiere von PKW und Anhänger schauen und die beiden zulässigen Gesamtgewichte addieren. Dabei darf nicht mehr als 3500 kg stehen.

Du musst natürlich da drauf achten, dass der PKW auch einen schweren Anhänger ziehen darf. So nach dem Motto, ich nehme mir einen Smart der nur 1000 kg zGG hat mit Anhängekupplung und häng dahinter den Pferdeanhänger mit einem ZGG von 2500 kg wird nicht funktionieren.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  09.10.2016, 22:46

Muss hier eine kleine Korrektur meiner Aussage machen.

Das Beispiel PKW 1600 kg und Anhänger 1900 kg gilt nur für Geländewagen. Bei PKW´s die keine Geländewagen sind darf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein, als das zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine.

Also bestenfalls wäre folgende Fahrzeugkombination Möglich:

1750 kg zGG PKW und nochmal 1750 kg zGG des Anhängers

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TransalpTom  10.10.2016, 00:26
@TheGrow
Bei PKW´s die keine Geländewagen sind darf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein, als das zul. Gesamtgewicht der Zugmaschine.

Bei PKW´s die keine Geländewagen sind darf das

tatsächliche

Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein, als das

zulässige

. Gesamtgewicht der Zugmaschine.

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Nightlover70  09.10.2016, 22:51

Alles exakt erklärt.

In der Praxis bedeutet das eigentlich, dass man keinen Pferdeanhänger ohne Klasse BE ziehen darf.

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peterobm  10.10.2016, 00:40
@Nightlover70

das Fahren dürfen entscheidet meist die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs

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machhehniker  10.10.2016, 05:18

Du musst natürlich da drauf achten, dass der PKW auch einen schweren
Anhänger ziehen darf. So nach dem Motto, ich nehme mir einen Smart der
nur 1000 kg zGG hat mit Anhängekupplung und häng dahinter den
Pferdeanhänger mit einem ZGG von 2500 kg wird nicht funktionieren.

Da hätte ich einen kleinen Einwand, es geht ja eigentlich um einen leeren (unbeladenen) Anhänger. Wenn nun dessen Leergewicht (also das in diesem Fall tatsächliche Gewicht) unterhalb der zulässigen Anhängelast dieses Smarts liegt dürfte es erlaubt sein.

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TheGrow  10.10.2016, 05:49
@machhehniker

Hier muss man unterscheiden

Zum einen darf die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter O.1 und O.2 eingetragene technisch zulässige Anhängelast nicht überschritten werden. Du hast doch sicherlich zufällig Deine Zulassungsbescheinigung neben Dir liegen. Dort steht auch auf der Rückseite genau drauf, dass unter O.1 und O.2 die "technisch zulässige Anhängelast" gilt.

Bei den Werten handelt es sich eben nicht um das tatsächliche Gewicht des Anhängers, sondern um das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers

Zum anderen gibt es die Einschränkung des Gewichtes des Anhängers nach § 42 der StVZO, nach der das tatsächliche Gewicht des Anhängers das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten darf.

Deshalb ist der Einwand:

 Wenn nun dessen Leergewicht (also das in diesem Fall tatsächliche Gewicht) unterhalb der zulässigen Anhängelast dieses Smarts liegt dürfte es erlaubt sein.

im Bezug auf den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung nicht richtig, aber

im Bezug auf die Reglung des § 42 StVZO ist der Einwand richtig.

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machhehniker  10.10.2016, 06:19
@TheGrow

Da unterscheidet sich irgendwie unser Verständnis der deutschen Sprache.

Die zulässige Anhängelast laut Zulassungsbescheinigung bezieht sich selbstverständlich darauf was tatsächlich dranhängt. Steht doch da: "zulässige Anhängelast" und nicht: "maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers"!

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TheGrow  10.10.2016, 07:16
@machhehniker

Du hast tatsächlich recht

Von meinem Verständnis her bezieht die die Angabe O.1 und O.2 auf das technisch zulässige Gewicht des Anhängers. Dem ist aber offensichtlich nicht so.

Offensichtlich bezieht sich das technisch zulässige Gewicht eben nicht auf den Anhänger, sondern auf das ziehende Fahrzeug. Und das darf dementsprechend wie von Dir richtig angeführt einen Anhänger ziehen, dessen tatsächliches Gewicht den Wert im Feld der Zulassungsbescheinigung des ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten.

Ich glaub ich muss unseren "Ausbilder" mal auf die Finger klopfen, der bildet nämlich aus, dass das zählt was in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers unter O.1 und O.2 steht und wir das tatsächliche Gewicht nicht ermitteln müssen.

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machhehniker  10.10.2016, 09:10
@TheGrow

Naja, so ein Polizist kann auch nicht Alles wissen. Für das Verhältnis zu den Bürgern nur nicht grade förderlich wenn sie dann uneinsichtig sind (was unter Polizisten leider dann sehr oft vorkommt).

Damit bist Du nun in der Achtung stark gestiegen, dass dies nun so ging.

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TheGrow  10.10.2016, 09:56
@machhehniker

Ich antworte immer nach besten Wissen und Gewissen, beanspruche dabei aber nicht den Status des Fehlerfreien.

Natürlich unterlaufen auch mir Fehler.

Aber wenn mich Jemand auf einen Fehler hinweist, bin ich bestrebt entweder den Hinweisgeber zu belegen, dass mir kein Fehler unterlaufen ist oder einen Fehler auch wirklich einzugestehen und meinen Beitrag zu korrigieren.

Ich bin ja nicht hier im Forum um Recht zu haben, sondern um anderen zu helfen. Uneinsichtigkeit hilft hier aber Niemanden bzw. kann sogar schaden.

Ich bin ja froh, wenn mich Jemand auf Fehler hinweist, denn nur so kann man lernen und vor allem nu so kann man verhindern, dass man beim nächsten Thread den selben Unsinn wieder schreibt.

Leider gibt es hier paar User, die absolut uneinsichtig sind und fast schon beleidigend auf Hinweise reagieren und vor allem, die beim nächsten Thread genau den selben Unsinn wieder schreiben. Gibt auch einen User hier der schreibt zwar bis zu 50 Beiträge am Tag, nur sind unglaublich viele Beiträge für den Fragesteller nicht hilfreich bis schädlich, weil sie jeglicher Rechtsgrundlage entbehren/Widersprechen.

Ich versuche es zumindest lieber wenige, aber dafür qualitativ hochwertige Beiträge zu schreiben. Ich denke in den meisten Fällen gelinkt mir das auch und für die Fälle wo ich Unsinn schreibe, gibt es ja Gott sei Dank User wie Dich, die einen auf den Fehler hinweisen.

Bin jedenfalls für jegliche Kritik, wenn sie den konstruktiv ist, äußerst dankbar  

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Bis 3,5t Gesamtgewicht (Auto und Hänger) dürftest du fahren, allerdings ist man da mit einem Pferdehänger, Auto und Pferd mit sehr großer Wahrscheinlichkeit drüber, und der Hänger dürfte mit Pferd drinnen auch nicht mehr als 750kg wiegen was sehr unwahrscheinlich ist, auch mit einem Kleinpferd,  also brauchst du BE

DrVash  09.10.2016, 21:58

Wichtig ist der Anhänger darf nur eine Achse haben sonnst darfst du ihn generell nicht fahren

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Jesse149  09.10.2016, 22:06
@DrVash

Ich komme gerade erst aus der Fahrschule und soweit ich weiß geht es in dem Zusammenhang wirklich nur ums Gewicht, woher weißt du denn das mit den Achsen?

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TransalpTom  10.10.2016, 00:27
@DrVash

Das ist quatsch, der kann so viele Achsen haben wie er will. DIe "Dreiachsregel" gab es nur bei der alten Klasse 3

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christi12345  10.10.2016, 12:55
@Jesse149

naja Stützlast musst du auch noch beachten. Nicht, dass dir die Anhängerkupplung unter dem Gewicht des Anhänger abbricht.

Und das Leergewicht des Anhänger darf nicht größer sein als die max. zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.   Mit einem kleinen Polo darfst du keinen Pferdeanhänger ziehen.

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machhehniker  12.10.2016, 04:20
@christi12345

Und das Leergewicht des Anhänger darf nicht größer sein als die max.
zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.   Mit einem kleinen Polo darfst du
keinen Pferdeanhänger ziehen.

Ich glaube kaum dass ein gewöhnlicher Pferdeanhänger leer mehr wiegt als ein Polo max wiegen darf.

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machhehniker  12.10.2016, 04:25
@Jesse149

Es geht mittlerweile wirklich nur ums Gewicht, allerdings um das maximal Erlaubte. Das tatsächliche Gewicht ist nur für die Anhängelast von Bedeutung (bzw auch bei Überladung), nicht für die Fahrerlaubnis.

Beim alten Autoführerschein, der Klasse 3, durfte man nur Fahrzeugkombinationen bis zu 3 Achsen fahren. Früher war das so dass man an einem Auto, das ja bereits 2 Achsen hat, nur einen Anhänger mit einer Achse dranhängen durfte, sonst hätte man den Führerschein für LKW, den Klasse 2, gebraucht. Ist heute nicht mehr, zumindest wenn man den "neuen" Führerschein hat.

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christi12345  09.10.2016, 22:05

entweder bis 750 Kg Anhänger oder Kombination 3,5 T. Es muss nicht beides gleichzeitig erfüllt sein.

Ein Anhänger für ein Pferd könnte passen. Einer für zwei Pferde geht wahrscheinlich nicht, die haben über 2T zulässige Gesamtmasse und das darfst du ja wiederrum nicht mit dem Auto ziehen.

zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf ja nicht größer sein, als die Leermasse des PKWs.

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Nightlover70  09.10.2016, 22:53

Das ist alles falsch.
Es wurde hier aber schon genau erklärt.

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Das kommt darauf an was für ein Anhänger das genau ist und an welches Zugfahrzeug es angehängt werden soll.

Ein Pferdeanhänger dürfte ein zulässiges Gesamtgewicht von 1900Kg haben, damit das unter der zulässigen Zug-Gesamtmasse von 3500Kg, wofür die Fahrerlaubnis Klasse B ausreicht, bleibt für das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600Kg übrig damit es gefahren werden dürfte.

Allerdings macht es keinen wirklichen Sinn ein Zugfahrzeug zu benutzen das so wenig zGG hat weil dies sicherlich nicht über die nötige Anhängelast verfügt um diesen Anhänger auch beladen ziehen zu dürfen.

Theoretisch darf man mit Klasse B einen leeren Pferdeanhänger an sein Auto hängen, aber das zulässige Gesamtgewicht dieses Anhängers plus das zulässige Gesamtgewicht dieses Zugfahrzeugs dürfen nicht über 3500Kg sein und das tatsächliche Gewicht dieses Anhängers darf nicht über der zulässigen Anhängelast dieses Fahrzeugs liegen.

Es gibt noch die Regel einen ungebremsten Anhänger bis 750Kg an ein Fahrzeug bis 3500Kg zGG anhängen zu dürfen womit man schliesslich sogar auf 4250Kg kommen würde, aber ein ungebremster 750Kg-Anhänger fällt als Pferdetransporter wohl aus.

TheGrow  10.10.2016, 05:59

das tatsächliche Gewicht dieses Anhängers darf nicht über der zulässigen Anhängelast dieses Fahrzeugs liegen

Diese Aussage ist nur bedingt richtig.

Es gibt zwei Einschränkungen der zulässigen Anhängelast.

Zum einen darf nach § 42 StVZO die tatsächliche Anhängelast nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten.

Zum anderen darf die in der Zulassungsbescheinigung unter O.1 und O.2 angeführte "technisch zulässige Anhängelast" des Anhängers nicht überschritten werden.

Wenn also in der Zulassungsbescheinigung unter O.2 steht : 2000 kg, ist es völlig irrelevant ob der Anhänger zum Zeitpunkt der Kontrolle 1000 kg oder 2000 kg auf die Wage bringt.

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machhehniker  10.10.2016, 06:22
@TheGrow

Natürlich ist das dann Irrelevant, hab auch nichts Anderes behauptet.

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kommt auf den Anhänger und dein Fahrzeug an.

Bei zwei Möglichkeiten geht das:

1. Dein Auto und der Anhänger haben zusammen eine zulässige Gesamtmasse von unter 3,5 T.

Bsp. Dein Auto hat eine zulässige Gesamtmasse von 1,8 Tonnen und der Anhänger hat 1,2 T. Zusammen haben sie dann 3T und damit weniger als 3,5T.

2. Der Anhänger hat weniger als 750 Kg zulässige Gesamtmasse, dies kommt bei einem Pferdeanhänger aber wohl nicht in Frage

egal ob leer oder voll,für B gilt beide zulässigen gesamtgewichte,auto plus anhänger dürfen die 3,5 ton nicht übersteigen.kommst du drüber ist BE erforderlich und finde es sinnvoll wenn du den gleich mitmachst