Auto angefahren?
Mein Auto wurde heute angefahren, fahrtauglich ist es definitiv nicht mehr, ich bräuchte aber ein Auto zum fahren weil ich ein Kind habe etc.
Das Auto ist momentan bei der Werkstatt also bräuchte ich ein Leihauto, muss der unfallverursacher mir das zahlen?
6 Antworten
Ruf die Versicherung an, die den Schaden reguliert und klär das. Oft muss man etwas drunter gehen in der Klasse, unter sein eigenes Auto. Manchmal arbeiten sie auch mit bestimmten Autoverleihfirmen zusammen.
Wenn Du die Geschädigte bist, würde ich an Deiner Stelle einen Anwalt beauftragen, die Regulierung des Schadens zu übernehmen. Dessen Kosten trägt der Unfallverurscher, bzw. dessen Versicherung, ebenso die Leihwagenkosten. Der Anwalt berät Dich, holt das Optimum für Dich raus und berät Dich auch beim Leihwagen und Schadens-Gutachter. Wenn Du das alles versuchst selber zu machen, kannst Du in manche Falle der gegnerischen Versicherung tappen.
Wenn Dir der Unfallgegner bekannt ist, hast Du Anrecht auf einen von ihm bezahlten Anwalt und auf einen von ihm bezahlten Leihwagen
Normal ja. Der Leihwagen muss nur in etwa deinem entsprechen. Am besten die gegnerische Versicherung anrufen und fragen. Aber wenn du am Unfall nicht schuld warst steht dir ein Leihwagen zu
Die gegnerische Versicherung würde ich definitiv nicht anrufen sondern einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht mandatieren, der die Schadenregulierung übernimmt und auch einen Leihwagen organisiert.
Such dir einen Gutachter (nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen!). Der wird dir entspr. der Schuldverteilung bezahlt. Der kann dir sagen, was für Ersatz-Autos wie lange übernommen werden.
notting