Ausziehen mit 18 oder Rücksicht nehmen?
Hi zusammen, ich bin 18 und fange jetzt am Weiterbildungskolleg mein Abi an. Dafür überlege ich von zuhause auszuziehen und eine eigene Wohnung zu nehmen.
Finanziell könnte ich das gut stemmen: Ich hätte ca. 2.200 € im Monat (BAföG, Unterhalt, Kindergeld, Minijob). Außerdem würde mir eine eigene Wohnung den langen An und Abreiseweg von der Schule ersparen.
Meine Mutter (alleinerziehend) ist aber überhaupt nicht happy damit. Sie sagt dann Sachen wie: „Dann brauchst du hier aber nicht mehr auftauchen“ oder andere ziemlich verletzende Drohungen. Hauptsächlich weil sie Angst hat, dass sie finanziell nicht mehr hinkommt, wenn Kindergeld und Unterhalt direkt an mich gehen und sie ihre Steuerklasse verliert.
Das Ding ist: Eigentlich hat sie ein ordentliches Kapitalvermögen (mittlerer sechsstelliger Betrag), will das aber nicht anrühren, weil es ihre „Altersvorsorge“ ist. Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich dreist mir deswegen Schuldgefühle zu machen. Sie überschreitet damit für mich auch eine Grenze, weil es ja um mein eigenes Leben geht.
Ich denke, dass es für meine Selbstständigkeit und auch fürs Abi besser wäre, jetzt schon meine eigenen Finanzen und meinen Alltag zu managen. Klar müsste ich lernen, sparsamer zu sein, aber genau das ist ja irgendwie die Erfahrung.
Meine Fragen:
- Soll ich trotzdem ausziehen und mein eigenes Leben starten?
- Oder ist es egoistisch, wenn ich das mache obwohl meine Mutter dann weniger Geld monatlich zur Verfügung hat?
- Überschreitet sie da eurer Meinung nach eine Grenze, wenn sie mich so unter Druck setzt?
Danke für alle Antworten! Mir ist einfach eine neutrale Bewertung von „unverwickelten” gerade mega wichtig.
2 Antworten
Aufgrund welcher Umstände bekommst du denn noch Unterhalt?
Wenn du BAföG berechtigt bist, dann entscheidet ja die Höhe ob deine Eltern darüber hinaus überhaupt noch Barunterhaltsverpflichtet sind. Und einen Auszug müssen sie dir z.B. auch nicht finanzieren.
Die Frage ist daher: stimmt deine Rechnung überhaupt?
Ab 18 sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Nur wenn du BAföG bekommst, dann reduziert das natürlich auch deinen Anspruch.
Wurde der Anspruch auf Barunterhalt unter Grundlage des BAföG Bescheides denn je neu berechnet?
Und der Unterhaltsanspruch den du trotz BAföG noch gegen den Vater realisieren könntest geht ja ohnehin ab 18 auf dein Konto.
Was sie also von dir noch für Kost und Logis neben dem Kindergeld haben möchte, wäre ohnehin ja eine Sache zwischen euch.
Und was für ein Kolleg ist das genau?
Nicht jede Schulform ist BAföG berechtigt.
Also liegt ein entsprechender Bescheid bereits vor? Wurde der Kindesunterhalt ab 18 unter Berücksichtigung BAföG und Kindergeld neu berechnet?
Wie dem auch sei:
eine eigene Wohnung bietet natürlich auch Vorteile. Allerdings beginnt es schon damit, dass sich erstmal ein Vermieter finden muss, der einen "mittellosen" Schüler.
Minijob schön und gut. Nur den könntest du ja auch jederzeit schmeißen. Und wenn deine Rechnung gar nicht stimmt, was erstmal zu klären wäre, dann sieht es am Ende finanziell ja ggf. auch nicht mehr so klasse aus.
Und eine eigene Wohnung bedeutet eben auch mehr als Miete zahlen...
Möbel, Haushaltsgegenstände - alles alles vom Abfalleimer bis zum Zahnputzbecher. Dinge wie Geschirr, Staubsauger, Möbel usw. Von einer Kaution mal ganz abzusehen.
Was deine Mutter am Ende möchte ist irrelevant. Es ist dein Leben und du entscheidest ab 18 - wenn du es dir tatsächlich leisten kannst. Und sie muss bei einem Auszug von dir, für den es ja keine Notwendigkeit gibt, auch keinen Unterhalt an dich zahlen!
Mein BAföG reduziert den Anspruch gegen die Eltern nicht, da es nicht elternabhängig berechnet wird. Zusätzlich besteht der Barunterhaltsanspruch ab 18, der ja direkt an mich ausgezahlt wird.
Das wäre mir allerdings neu.
Denn es handelt sich ja um Einkommen. Genau wie das Kindergeld. Und Beides wird in der Regel voll angerechnet.
Also Elternunabhängiges BAföG PLUS Unterhalt schließt sich damit aus, wenn dein Bedarf mit BAföG und Kindergeld gedeckt ist. Und da gibt es nun mal die Höhe von 990 EUR inkl. Kindergeld.
Aber wenn deine Eltern dies nicht wissen und dir dennoch Geld zusteuern...
Denn bei elternunabhängigen BAföG gilt nur, dass das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt. Aber nicht, dass sie dir zusätzlich noch Geld geben müssten wenn der Bedarf gedeckt ist.
Und elternunabhängiges BAföG wird zwar gezahlt auf einem Kolleg, wenn man z.B. den Realschulabschluss gemacht hat, ein Lehre gemacht hat und dann sein Abitur nachholen möchte. Für die Eltern ist nach BGB allerdings mit der Lehre die Unterhaltspflicht in dem Fall beendet.
Aber wie dem auch sei: ich wünsche dir dann viel Erfolg für deinen Weg!
Ausziehen. Die Erfahrungen die man mit einem eigenen Hausstand macht, werden Dir später zugute kommen.
Soll Deine Mutter halt ihren Spargroschen angreifen wenn sie mit eigener Arbeit nicht hinkommt, für das Alter ist sechsstellig mehr als genug und sie braucht ja nicht unbedingt ein fettes Erbe für Dich hinterlassen wenn Du auch selber klarkommst, oder?
Ich besuche ab dem neuen Schuljahr ein Weiterbildungskolleg. Für solche Kollegs gilt Schüler-BAföG und zwar elternunabhängig. Das ist also etwas anderes als normales Studenten-BAföG. Einen entsprechenden Bescheid habe ich bereits vorliegen.
Das bedeutet: Mein BAföG reduziert den Anspruch gegen die Eltern nicht, da es nicht elternabhängig berechnet wird. Zusätzlich besteht der Barunterhaltsanspruch ab 18, der ja direkt an mich ausgezahlt wird.
Wegen der Wohnung: Ich habe keine „leere“ Wohnung im Blick, sondern eine möblierte Wohnung in einem großen Wohnkomplex speziell für Schüler und Studierende. Dadurch entfallen viele Anschaffungskosten (Möbel, Staubsauger, Geschirr usw.), die du angesprochen hast.
Und auch wenn das Ganze vielleicht wie ein Luxusproblem wirkt, hatte ich es nie leicht und komme nicht aus einem einfachen Elternhaus. Deshalb musste ich schon früh Verantwortung für mich selbst übernehmen. Genau deshalb ist mir wichtig, diesen Schritt jetzt bewusst und gut geplant zu gehen.