Außerordentlich stornieren Booking bei Knochenbruch?
Hallo!
Ich habe über Booking eine Reise für 4 Nächte gebucht, welche wir auch antreten wollten.
Wie es das Schicksal so will habe ich mir ausgerechnet einen Tag nach Ablauf der Stornofrist (kostenlos) den Fuß gebrochen.
Auf Anfrage bei Booking und dem Hotel wollte niemand eine Stornierung geltend machen, obwohl ich u. a. Befunde per Mail hingeschickt habe.
Gibt es irgendwo in den AGB‘s eine Regelung was eine kostenlose Stornierung bei triftigen Gründen auch nach Ablauf der kostenlos Stornofrist möglich macht? Kann ja alles schwarz auf weiß belegen und finde es etwas doof alles zu zahlen ohne es erleben zu können..
Danke im Voraus!
Lg
5 Antworten
Nein. Wenn die Frist vorbei ist, ist sie vorbei. Da hat man leider Pech gehabt und es gibt keine kostenlose Stornierung mehr.
Da muss man in den sauren Apfel beißen und die Stornogebühren bezahlen. Bei teuren Reisen empfiehlt sich daher eine Reiserücktrittsversicherung.
Bei mir ist die bereits für das ganze Jahr bei meiner Kreditkarte mit dabei.
Das musst du wissen, wie dein Kreditkartenvertrag aussieht. Ich zahle für meine Kreditkarte dafür auch 99 € im Jahr, dass das mit dabei ist: https://www.barclays.de/kreditkarten/visa-mastercard-platinum-double/
Nein, ganz sicher nicht. Dafuer gibt es Reiseruecktrittsversicherungen.
Warum sollte nun auch der Reiseveranstalter oder das Hotel den Schaden haben? Die koennen doch nichts dafuer.
Danke für deine Antwort. Habe auch dem Hotel nicht die Schuld an meiner Verletzung gegeben.
Generell wollte ich nur wissen ob es für Gründe, welche „schwerer“ wiegen, eine Regelung gibt. Dass das Hotel die Stornofrist nicht um diesen einen Tag verlängert hat finde ich dennoch schade, da sie ohne weiteres das Zimmer neu vermieten hätten können.
... da sie ohne weiteres das Zimmer neu vermieten hätten können.
Das duerfte eher fraglich sein. Neu vermieten ohne Schaden heisst ja, dass man das Zimmer zu mindestens dem gleichen Preis vermieten konnte und es nicht haette vermieten koennen, wenn du es belegt haettest. Also muesste das Hotel zum betreffenden Zeitraum zu 100% ausgebucht sein. Das ist aber wohl eher selten der Fall.
Aber wenn tatsaechlich und du es auch nachweisen kannst, muss das Hotel natuerlich die durch die anderweitige Vermietung erzielte Einnahme von seiner Schadensersatzforderung gegen dich abziehen. Nur wie willst du das beweisen?
Nein, dafür hat man eine Reiserücktrittsversicherung. Können die ja nichts für, wenn du dich verletzt. Warum sollte das Hotel also dafür zahlen und verlust machen?
Danke für deine Antwort, allerdings hab ich nicht gesagt sie sollen es zahlen. Es wäre durchaus möglich gewesen, die Reise einen Tag später aus Kulanz zu stornieren dann hätten sie das Zimmer auch weitervermieten können.
Es ist keine Ferienzeit, also unwahrscheinlich, dass das Zimmer weitervermietet werden könnte. Die Fristen gibt es schon aus guten Gründen. In deiner Situation würde nur eine abgeschlossene Rücktrittsversicherung helfen (weil sonst würde es ja keinen Sinn machen, dass es solche Versicherungen gibt, wenn man einfach so wegen Verletzung oder ähnlichem Stornieren könnte), wenn du die nicht hast musst du zahlen.
Das Hotel kann nichts dafür. Zur Buchung gehört keine Reiserücktrittskostenversicherung. Das ist also allein Dein Risiko wenn du einen nicht stornierbaren Tarif gebucht hast.
2 Möglichkeiten: wenn das Hotel kulant ist und eine Verschiebung des Besuchts akzeptiert .. Fragen kosten nichts.
Ausserdem haben manche Kreditkarten (Gold.Varianten) eine Reiserücktrittskostenversicherung incl. .. die würde die Stornokosten bezahlen, auch ohne Kreditkartennutzung.
ohne spezielle Reiserücktrittsversicherung ist dein Geld weg, und wenn die Frist abgelaufen ist, ebenfalls. am falschen Ende gespart
Habe meine Visa angegeben, jedoch wäre es erst bei der Anreise zu bezahlen. Bin mir nicht sicher ob dann eine Reiseversicherung über die Visa zählt.