Aussagenlogik Aufgabe Gültigkeit Argument?
Morgen, habe eine Frage zu meiner Lösung für folgende Aufgabe, da ich keine Lösung dafür im Netz finde und absolut niemanden in meinem Umfeld danach fragen kann:
„ Überprüfen Sie, ob es sich bei der folgenden Argumentation um einen gültigen Schluß handelt:
Der Angeklagte hat an einer Sitzblockade teilgenommen.
Wenn man an einer Sitzblockade teilnimmt, dann bewirkt man ein bestimmtes Ver- halten (die Fahrer der Milita ̈rtransporter mu ̈ssen anhalten).
Wenn man Gewalt anwendet und (somit) ein bestimmtes Verhalten bewirkt, macht man sich der No ̈tigung schuldig. (§ 240 StGB).
Also hat der Angeklagte sich der Nötigung schuldig gemacht.
Welche Prämisse (abgesehen von ”Wer an einer Sitzblockade teilnimmt, begeht eine Nötigung“, weil das ja erst durch diesen Schluß bewiesen werden soll) muß man zusätzlich annehmen, damit es sich um einen gültigen Schluß handelt?
Legende
S: „der Angeklagt/man nimmt an einer Sitzblockade teil“
V: „man bewirkt ein Verhalten“
M: „die Fahrer der Militärfahrzeuge müssen anhalten“
G: „man wendet Gewalt an“
N: „Der Angeklagte/ man macht sich der Nötigung schuldig“
Meine „Rekonstruktion“ (falls es das ist) wäre wie folgt. Ist das so korrekt, oder habe ich einen Fehler gemacht?
Ich will nur nochmal anmerken, dass ich mich nur aus Interesse damit beschäftige.
3 Antworten
Komme mit symbollogik nicht klar daher mal in worten ne analyse. (Ich kann zu deinen aufzeichnungen nichts sagen.)
„Der Angeklagte/ man macht sich der Nötigung schuldig“
Das ist keine Prämisse. Das ist die Schlussfolgerung.
Wenn man Gewalt anwendet und (somit) ein bestimmtes Verhalten bewirkt, macht man sich der No ̈tigung schuldig. (§ 240 StGB).
Diese aussage ist Unvollständig. Siehe 240 stgb:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt
240 sagt aus: Rechtwidrig mit gewalt.
Deine prämisse redet aber nur von Gewalt.
Absatz 2:
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Soimit fehlt die Prämisse:
Jemanden auf der Strasse anzuhalten. Ist Verwerflich. -> Somit rechtiswiedrig.
Was in folgendes argiument enden müsste:
p1: Jemand hat an einer sitzblockade teilgenommen.
p2: Eine sitzblockade bewirkt das ein militärtranspot anhält.
P3: jemand der durch rechtswidrige gewalt anwendung.Ein bestimmtes Verhalten verursacht begeht Nötigung
P4: Einen Militärtransport auf der Strasse anzuhalten zum zwecke der Demonstration ist verwerflich und somit rechtswiedrig.
Schlussfolgerung: Die person macht sich der nötigung schuldig.
Erstmal danke für die Antwort, allerdings geht es um die logische Form, d.h., dass z.B die „Vollständigkeit“ des Paragraphen irrelevant ist. Abgesehen davon geht es nicht wirklich um den Inhalt, weshalb auch die Meinung „es ist verwerflich“ hier nicht relevant ist. Der Text ist bis zu der „Legende“ mit den Buchstaben, die für die atomaren Aussagen stehen aus der Aufgabenstellung kopiert. Dass z.B „der Angeklagte macht sich der Nötigung schuldig“ keine Prämisse ist stimmt natürlich, das habe ich wohl aus Schusseligkeit übersehen.
Aber wie gesagt, trotzdem danke :)
Ich versuche, mal weiter zu vereinfachen:
1) A macht S.
2) S verursacht V.
3) Wenn V durch G verursacht ist, dann N.
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Rein aussagenlogisch besteht kein Zusammenhang zwischen A und N.
Es fehlt eine weitere Prämisse, welche S und G miteinander in Zusammenhang bringt, z.B. p1) "Alle S sind G.", p2) "Kein S ist G." oder p3) "Manche S sind G".
Als Mensch mag man versucht sein, je nach persönlicher Meinung den ein oder anderen Zusammenhang zwischen S und G zu implizieren, ein Aussagen rein logisch verarbeitendes System, z.B. ein Computer, kann S und G keinerlei "Bedeutungen" zuschreiben. Es benötigt klare aussagenlogische Prämissen wie z.B. p1), p2), p3).
Kurz:
Weder 1) noch 2) helfen irgendwie weiter, den Wahrheitsgehalt von 3) zu beurteilen.
Die Gültigkeit der Argumentation steht oder fällt mit der Definition von ,,Gewalt". Ist Behinderung eines Vorganges bereits ,,Gewalt". wenn ja, dann ist die Argumentation gültig.