Aussagenlogik Aufgabe Gültigkeit Argument?

3 Antworten

Komme mit symbollogik nicht klar daher mal in worten ne analyse. (Ich kann zu deinen aufzeichnungen nichts sagen.)

„Der Angeklagte/ man macht sich der Nötigung schuldig“

Das ist keine Prämisse. Das ist die Schlussfolgerung.

Wenn man Gewalt anwendet und (somit) ein bestimmtes Verhalten bewirkt, macht man sich der No ̈tigung schuldig. (§ 240 StGB).

Diese aussage ist Unvollständig. Siehe 240 stgb:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt

240 sagt aus: Rechtwidrig mit gewalt.

Deine prämisse redet aber nur von Gewalt.

Absatz 2:

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Soimit fehlt die Prämisse:

Jemanden auf der Strasse anzuhalten. Ist Verwerflich. -> Somit rechtiswiedrig.

Was in folgendes argiument enden müsste:

p1: Jemand hat an einer sitzblockade teilgenommen.

p2: Eine sitzblockade bewirkt das ein militärtranspot anhält.

P3: jemand der durch rechtswidrige gewalt anwendung.Ein bestimmtes Verhalten verursacht begeht Nötigung

P4: Einen Militärtransport auf der Strasse anzuhalten zum zwecke der Demonstration ist verwerflich und somit rechtswiedrig.

Schlussfolgerung: Die person macht sich der nötigung schuldig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aus interesse

Tars06 
Fragesteller
 25.08.2023, 14:33

Erstmal danke für die Antwort, allerdings geht es um die logische Form, d.h., dass z.B die „Vollständigkeit“ des Paragraphen irrelevant ist. Abgesehen davon geht es nicht wirklich um den Inhalt, weshalb auch die Meinung „es ist verwerflich“ hier nicht relevant ist. Der Text ist bis zu der „Legende“ mit den Buchstaben, die für die atomaren Aussagen stehen aus der Aufgabenstellung kopiert. Dass z.B „der Angeklagte macht sich der Nötigung schuldig“ keine Prämisse ist stimmt natürlich, das habe ich wohl aus Schusseligkeit übersehen.
Aber wie gesagt, trotzdem danke :)

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Ich versuche, mal weiter zu vereinfachen:
1) A macht S.
2) S verursacht V.
3) Wenn V durch G verursacht ist, dann N.
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Rein aussagenlogisch besteht kein Zusammenhang zwischen A und N.
Es fehlt eine weitere Prämisse, welche S und G miteinander in Zusammenhang bringt, z.B. p1) "Alle S sind G.", p2) "Kein S ist G." oder p3) "Manche S sind G".

Als Mensch mag man versucht sein, je nach persönlicher Meinung den ein oder anderen Zusammenhang zwischen S und G zu implizieren, ein Aussagen rein logisch verarbeitendes System, z.B. ein Computer, kann S und G keinerlei "Bedeutungen" zuschreiben. Es benötigt klare aussagenlogische Prämissen wie z.B. p1), p2), p3).

Kurz:
Weder 1) noch 2) helfen irgendwie weiter, den Wahrheitsgehalt von 3) zu beurteilen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich hab Spaß an Philosophie

Die Gültigkeit der Argumentation steht oder fällt mit der Definition von ,,Gewalt". Ist Behinderung eines Vorganges bereits ,,Gewalt". wenn ja, dann ist die Argumentation gültig.