Aussage beim Blitzerbrief verweigert- Fragt die Polizei bei den Nachbarn?
Ich war mit dem Auto einer Verwandten unterwegs und wurde mit ca. 73km/h bei 50km/h geblitzt. Ich bin Fahranfänger in der Probezeit, daher droht mir jetzt ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit. Wir haben die Aussage dann auf ganz legale Art und Weise verweigert, in der Hoffnung dass ich nicht erwischt werde.
Ich habe davon gehört, dass die Polizei auch bei den Nachbarn meiner verwandten mit einem Bild von mir versuchen kann, mich zu identifizieren. Ist es wahrscheinlich oder eher ungewöhnlich, dass die das bei solch einem Verstoß machen? Oder machen die das nur dann wenn man deutlich zu schnell war? Bei mir war es ja keine Raserei sondern ich war auf der Landstraße einfach nicht konzentriert.
Ich frage mich ob es sich lohnt weiterhin die Aussage nicht zu machen, da ich keine Lust darauf habe, dass die Leute von der Polizei mein Bild gezeigt bekommen, wenn das nachher sowieso rauskommt
Danke im Voraus.
Arno Nüm
4 Antworten
Doch, Befragung der Nachbarn, Abgleich mit Bildern von Angehörigen bei Behörden und Recherche bei Socialmedia passiert heute häufig, schon weil es ein größerer Verstoß ist.
Ja, es kann sein dass da Nachforschungen gemacht werden. Dann könnte die Strafe sogar noch unangenehmer ausfallen.
Es kann aber auch sein das es die Auflage gibt dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Sollte dagegen verstoßen werden ist die Strafe noch deutlich höher als deine Strafe für das zu schnelle fahren.
Am einfachsten für alle wäre es wenn du das Vergehen zugibst und die Folgen akzeptieren würdest.
Bei Nachbarn eher nicht. Aber da offenbar das Kennzeichen ja bekannt ist, wird sich der Halter des Fahrzeuges freuen, in Zukunft ein Fahrtenbuch führen zu "dürfen". Sofern der Fahrer nicht festgestellt wird.
Es ist von einer exakten Geschwindigkeit die rede, aber ich dachte es kann nicht schaden, die nicht zu nennen, da das für einen noch nicht geklärten Fall etwas zu viel Informationen wär. Ich heiße ja Arno Nüm:-)
115€ und ein Punkt. Über das Geld könnte man sich einigen. Den Punkt wird deine Nachbarin nicht haben wollen. Somit wird sie dich als Fahrer angeben. Du bekommst dann die Anhörung. Sich sträuben bringt nichts und wird nur teurer.
Es war das Auto meiner verwandten und nicht meiner Nachbarn, also sie würde schon verweigern
Deine Nachbarin kann auch mit dir verwandt sein. Stehe dazu und lerne daraus.
@SuperKuhnibert4
Schade, dass du unserem neuen Mitglied, in seiner ersten Frage, das so deutlich mitteilen musst aber darauf kann es in der Tat hinauslaufen.
Mich wundert allerdings, dass im Anhörungsbogen von einer ca-Geschwindigkeit die Rede ist....denn so wissen wir nicht, wie schnell der FS wirklich war, also wie hoch der Meßwert, nach Abzug der Toleranz ist...
LG