Ausmusterung Bundeswehr?

7 Antworten

Kann alles ein Grund sein, es kommt immer drauf an wie schlimm es genau ist. Ein normaler Brillenträger wird in der Regel nicht ausgemustert. Hast du aber um mal ein extrem Beispiel zu nennen 100kg zu viel auf der Hüfte ist die Wahrscheinlichkeit groß.

Während 20kg zu viel nicht weiter ins "Gewicht" fallen.

RedScopz 
Fragesteller
 10.11.2021, 09:20

Ich bin zum Beispiel 1,80 Groß wie viel kg dürfte ich denn Maximal haben?

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Telron88  10.11.2021, 09:21
@RedScopz

Gewicht alleine ist schwierig, kommt auch drauf an ob das Muskeln oder einfach nur Bauchspeck sind. Genaue Zahlen kann dir da nur der Arzt sagen, die hab ich nicht im Kopf.

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HarryXXX  10.11.2021, 09:24
@RedScopz

Bis 95 kg sollte es noch kein Problem sein. Jedenfalls, wenn sonst nichts vorliegt.

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wollte mal nachfragen was genau ist ein Grund nicht genommen zu Werden. Zb Zähne,Übergewicht,Sehschwäche

das würde den Rahmen sprengen, es werden deutlich über 60 Punkte geprüft und bewertet, im besten Fall führen festgestellte Probleme nur zu Verwendungsausschlüssen, im schlechtesten Fall zur Ausmusterung.

RedScopz 
Fragesteller
 10.11.2021, 13:43

Was genau würde den Rahmen Sprengen? Die von mir genannten Punkte oder eine Ausmusterung für diese genannten Punkte?

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Für die Verwendungsfähigkeit der zu prüfenden Personen stellen drei verschiedene Tauglichkeitsgrade die Abstufungen der (Wehr-)Dienstfähigkeit dar und beschreiben, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber die gesundheitlichen Erwartungen an den Wehrdienst erfüllt. Nach Abschluss der Untersuchungen wird durch den ärztlichen Dienst anhand des Grunduntersuchungsergebnisses der Tauglichkeitsgrad ermittelt. In folgende Tauglichkeitsgrade wird differenziert:  

  • wehrdienstfähig (gesundheitlich geeignet)
  • vorübergehend nicht wehrdienstfähig (vorübergehend gesundheitlich nicht geeignet)
  • nicht wehrdienstfähig (gesundheitlich nicht geeignet)

Der Verwendungsgrad ergibt sich anhand des militärischen Tätigkeitsbereiches, der an spezifischen gesundheitlichen und/oder wehrergonomischen Anforderungen gebunden ist. Kann eine Bewerberin oder ein Bewerber die Anforderungen einer bestimmten Verwendung nicht erfüllen, so wird die Person von dieser Verwendung ausgeschlossen. Für Bewerberinnen und Bewerber um eine Einstellung als FWDL, SaZ oder BS unterscheiden sich die Verwendungsgrade in T1T2T4T5 und T6 (für Reservistinnen und Reservisten). 

T5: NICHT (WEHR-)DIENSTFÄHIG

Wer mit dem Verwendungsgrad T5 gemustert wird, wird als nicht wehrdienstfähig eingestuft. In diesem Fall bedeutet das, dass eine schwere Gesundheitsstörung vorliegt und eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist. Verwendungsausschlüsse sind u. a. folgende ausgeprägte Krankheitsverläufe oder körperlichen Merkmale:  

  • Asthma (mit ausgeprägter Funktionseinschränkung trotz medikamentöser Dauertherapie)
  • Drogenkonsum (schädlicher Gebrauch oder Abhängigkeit von Drogen – auch zurückliegend)
  • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 bei unzureichender Einstellbarkeit)
  • Herz- und Kreislauferkrankungen (z. B. Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen)
  • Wirbelsäulenverbiegung (z. B. Skoliose über 30° nach Cobb, operationsbedürftige Kyphose oder ausgeprägte Osteochondrose)
  • Gelenkveränderungen (schwere Bewegungseinschränkungen oder nicht stabilisierbare Gelenke, z. B. Arthrose, Kreuzband)
  • Starke Sehbehinderung (u. a. höhere Fehlsichtigkeit als unter „T2“ z. B. Keratokonus oder Keratoplastik)
  • Körperbau (Körperlänge unter 155 cm und über 210 cm, Gewicht unter 45 kg und über 131 kg / WHtR >0,68 & WHtR <0,40)
  • Verhaltensstörungen (z. B. Depressionen und Psychosen, Intelligenzminderung)
  • Vegetatives Nervensystem (z. B. Somatoforme Störungen oder langanhaltende Migräneanfälle)
  • Zentrales Nervensystem (z. B. chronische und degenerative Hirn- und Rückenmarksleiden u. a. multiple Sklerose, amyotrophische
  • Lateralsklerose)
  • Chronische Schäden an inneren Organen (z. B. Herzklappenfehler, Nierenschäden, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
  • Allergien (u. a. schwere Nahrungsmittelallergie z. B. Nüsse, Soja, Hühnereiweiß)
  • Multiple Sklerose
  • Epilepsie
  • Narkolepsie
  • Krebs
  • Suizidgefährdung

https://www.einstellungstest-bundeswehr.de/bundeswehr-aerztliche-untersuchung/

Klar, jedes für sich oder auch alles zusammen. Auch irgendwelche Haltungsschäden, Kreislaufprobleme oder festgestellte Herz Schwäche. Die wollen ja auch keinen, der nur kommt, um sich sanieren zu lassen 😎

T5 (nicht wehr-/dienstfähig)

Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten; z. B.:

  • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus oder Mukoviszidose, nach Schwere der Krankheit wird nicht unterschieden)
  • chronische Schäden an inneren Organen (z. B. Herzklappenfehler, Nierenschäden, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
  • Herz-, Kreislauferkrankungen wie Bluthochdruck (Hypertonie)
  • schwere Wirbelsäulenverbiegungen (z. B. starke Skoliose oder Kyphose)
  • schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen oder nicht stabilisierbare Gelenke
  • Krebs
  • Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Fehlsichtigkeiten als unter „T2“ (z. B. Keratokonus oder Keratoplastik)
  • Suizidgefährdung
  • Fehlen der notwendigen Körperstatur (Größe, Gewicht: Eine Körpergröße unter 155 cm oder über 205 cm führt zur Ausmusterung)
  • Asthma
  • Drogenkonsum (teilweise; gelegentliche Marihuanakonsumenten wurden, vor allem beim Verdacht eines absichtlichen Untauglichmachungsversuchs, regelmäßig T2 geschrieben)
  • Depressionen, Psychosen (z. B. manisch-depressiv, paranoid)
  • Epilepsie (ICD-10: G40,G41)
  • Narkolepsie
  • Querschnittlähmung
  • Multiple Sklerose
  • Chronische und degenerative Hirn- und Rückenmarksleiden z. B. Parkinson, Hirnschäden
  • Wehrpflichtiger ist aus anderen medizinischen Gründen nicht in der Lage, in militärischer Gemeinschaft zu leben (Allergien, besonders gegen Nahrungsmittel, die eine Gemeinschaftsverpflegung unmöglich machen u. Ä.)

Die Anzahl der Gesundheitsstörungen ist nicht für die Vergabe des Tauglichkeitsgrades ausschlaggebend. Für jede Gesundheitsstörung in jeder Ausprägung ist einzeln ihre Auswirkung auf die Belastungen des Grundwehrdienstes festgelegt worden. Das heißt, bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsstörungen mit dem gleichen Schweregrad erfolgt keine Summierung, die eine Höherstufung des Tauglichkeitsgrades bedingt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach der schwersten bestehenden Gesundheitsstörung.

https://dewiki.de/Lexikon/Tauglichkeitsgrad#T5_(nicht_wehr-/dienstf%C3%A4hig)