Aushilfsjob Schweiz Grenzgänger?
Hallo zusammen,
folgendes, leider beziehe ich momentan Hartz 4, hab jedoch einen Aushilfs/Teilzeit job in der Schweiz als Grenzgänger angenommen. Allerdings ohne Festanstellung sondern auf Stundenbasis.
Das zieht aber natürlich auch einen rießigen Behördlichen Rattenschwanz mit sich, als Hauptproblem empfinde ich dass ich nicht weiß wie hoch das monatliche Einkommen sein wird, da es ja einzelne Fälle sind bei denen ich bei Bedarf einspringe, dass kann mal viel im Monat sein aber auch wenig. Je nach Auftragslage eben.
Natürlich wollen Finanzamt und Krankenkasse Werte wissen um mich einstufen zu können, was soll ich denen da sagen ? das könnte zwischen 0 und 4000 € sein (umgerechnet), je nachdem.
Und wie ist dass mit dem Jobcenter? Wenn ich meine Sachbearbeiterin frage läuft das meistens auf ein "das weiß ich auch nicht" hinaus und werde an irgendwelche Abteilungen verwiesen, die mich wiederum irgendwohin verweisen (Passierschein A38 eben).
Da das Aushilfstätigkeiten an Schweizer Schulen sind muss ich natürlich berücksichtigen dass es zu Schulferien auch keine Aufträge gibt.
Und wie soll man Quartalssteuern im Vorraus bezahlen wenn man selbst noch keinen Lohn bekommen hat ? gibt es da Möglichkeiten ?
Wie gesagt, ich will kein Geld vom Amt aber ich habe auch Angst das ich am Monatsende nackt dastehe und Krankenkasse (die natürlich auch teurer wird) sowie Steuern im vorraus fallen ja dann trotzdem an, ich müsste nunmal mindestens Aufträge im Pensum von 20 - 30 % monatlich bekommen um meinen Bedarf zu decken, wenns mehr ist freu ich mich natürlich, wenns weniger wird hab ich ein Poblem.
Falls jemand irgendwie Erfahrung diesbezüglich hat oder sich auskennt würde ich mich freuen.
Teilzeit-Job als Arbeitnehmer für ein Gehalt? Oder freiberufliche Tätigkeit für ein Stunden-Honorar?
Wie gesagt, mit Stundenvertrag, also ohne Festanstellung, ich werde wöchentlich angerufen, es wird geagt wann was und wo zu machen ist und ich kann annehmen oder ablehnen.
Als sozialversicherter Arbeitnehmer auf Abruf? Oder als freiberufliche Tätigkeit für ein Honorar?
Freiberuflich
2 Antworten
Meiner Meinung nach solltest Du Dich an einen Steuerberater wenden. Der kann ggf. auch die Probleme mit Jobcenter und Finanzamt klären.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht könnte auch ein geeigneter Ansprechpartner sein.
Für Freiberufler, die Bedarf an ALG II haben, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Deren Bedarf an ALG II wird ermittelt durch das Formblatt EKS. Wie ich hier vorgestern schrieb:
Wenn du da hohe Einnahmen für die Zukunft angibst, wird dein ALG II ("Hartz IV") entsprechend gekürzt. In die vorläufige EKS sollte man daher keine zu optimistischen Prognosen reinschreiben.
Die vorläufige EKS gibt man zu Beginn seiner selbständigen Tätigkeit ab. Nach Ende des Bewilligungszeitraums - in der Regel nach 6 Monaten - gibt man die abschließende EKS ab. Dann wird dein Einkommen der 6 Monate bereinigt um deine Ausgaben für den Job (Fahrt, PC-Zeugs, Telefon, Bücher usw.) nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 § 11b Absetzbeträge SGB II und auch nach den anderen Nummern dort,
danach evtl. noch um die Beträge in Absatz 2 und/oder 3 für all 6 Monate.
Daher ist es egal, wenn du mal mehr, mal weniger, mal nichts verdienst im Monat. Das ist schon eingeplant. Es zählt der Durchschnitt der 6 Monate.
Und es gilt im Grunde das Zufluss-Prinzip: Es wird nur jenes Honorar angerechnet auf deinen Bedarf an ALG II, das dir in diesen 6 Monaten auch wirklich zufließt - (fast) egal, wann du für welches Geld gearbeitet hast. Zahlt ein Kunde für eine Stunde im März erst im Juni, wird das Geld für den Bewilligungszeitraum angerechnet, in den der Juni fällt.
Außer dann, wenn du rechtlich, etwa vertraglich, in einem anderen Monat Anspruch auf diese Zahlung hast. Dann greift § 33 Übergang von Ansprüchen.
Und beim Finanzamt läuft es noch lockerer. Frag einfach mal dort.
Gruß aus Berlin, Gerd