Ausgeliehenes Geld wird mit Haram-Geld beglichen?

3 Antworten

Es gibt zwei Arten von haramem Reichtum:

Das, was an und für sich haram ist, das ist Reichtum, der ohne Zustimmung genommen wird, wie z.B. Reichtum, der gestohlen, gewaltsam entwendet oder geplündert wird. Dies ist für denjenigen, der es nimmt, und für denjenigen, an den es weitergegeben wird, haraam, wenn dieser sich der Situation bewusst ist, denn das Verbot bezieht sich auf den Reichtum selbst, denn er ist das Eigentum desjenigen, dem Unrecht getan wurde, und muss ihm zurückgegeben werden. Wenn man es nutzt und davon profitiert, hat man Anteil an der Ungerechtigkeit und der Sünde.

Wenn der Reichtum also an und für sich haram ist, ist es für ihn nicht zulässig, die Schuld damit zu begleichen, und es ist für dich nicht zulässig, ihn anzunehmen.

Das, was aufgrund der Art und Weise, wie es erworben wurde, haraam ist. Dies ist Vermögen, das mit Zustimmung als Gegenleistung für eine haramische Handlung oder durch ein haramisches Geschäft genommen wird, wie das Honorar eines Sängers oder Musikers, oder Geld, das aus riba-basierten Transaktionen stammt, wie Bestechungsgelder und Zinsen, Geld, das für Alkohol oder Drogen gezahlt wird, und dergleichen.

Einigen Gelehrten zufolge ist dieser Reichtum nur für denjenigen haraam, der ihn erwirbt, und er ist nicht haraam für denjenigen, an den er auf zulässige Weise weitergegeben wird, wie z. B. durch ein Geschenk oder Unterhalt.

Wenn derjenige, der diesen Reichtum erworben hat, Reue zeigt und bedürftig ist, ist es ihm erlaubt, so viel davon zu nehmen, wie er braucht, und es ist ihm erlaubt, damit seine Schulden zu begleichen.

Wenn der Schuldner also nichts anderes besitzt als diesen haraamischen Reichtum, dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass er seine Schulden damit begleicht, und es gibt keinen Vorwurf an dich, wenn du das akzeptierst.

Aus der Frage geht hervor, dass er dieses haramische Vermögen derzeit nicht besitzt, sondern eine Sünde begehen will, um seine Schulden zu begleichen. Wenn das der Fall ist, dann ist es nach unserem Verständnis nicht zulässig, dass er das tut, und es ist nicht zulässig, dass du ihn dazu aufforderst. Vielmehr müsst ihr ihm mehr Zeit geben, wenn er sich tatsächlich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, denn Allah, möge Er erhaben sein, sagt (Auslegung der Bedeutung): "Und wenn jemand in Not ist, dann schiebe es auf bis zu einer Zeit der Erleichterung" [al-Baqarah 2:280].

Shaykh Muhammad ibn 'Uthaymeen (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: Eines der Dinge, die wir aus diesem Vers lernen, ist, dass es verpflichtend ist, jemandem, der sich in Schwierigkeiten befindet, mehr Zeit zu geben, bis er wohlhabend wird, denn Allah, möge Er erhaben sein, sagt: "dann [soll es] aufgeschoben werden bis zu einer Zeit der Leichtigkeit." Es ist also nicht zulässig, von ihm zu verlangen, dass er die Schulden tilgt, oder ihn um das zu bitten, was er schuldet.

Zitat Ende aus Tafseer Soorat al-Baqarah (3/391). [Auszug aus islamqa.info/en/answers/304229]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Du mußt jeden Schein, jede Münze gründlich prüfen.

Vielleicht hilft auch ein bißchen "beten".

Oder Du pfeifst auf diesen absurden "religiösen" Blödsinn.

Du willst doch nicht allen Ernstes Deiner Freundin vorschreiben wie sie das Geld generiert das sie Dir zurückzahlt ? Gehts noch ?

Wenn Du Dein Geld nicht zurücknehmen willst auch gut, dann dafr Deine Freundin es also behalten ?

https://exmuslime.com/mitmachen/

mrsnotsoclever  09.02.2023, 21:50

Ich finde die Antwort, die du gegeben hast, sehr respektlos an gläubige Muslime und Muslime generell. Ich finde, wenn du schon aus dem Islam ausgetreten bist, solltest du nicht die Message verbreiten, dass es alle tun sollen, weil

1. Die meisten Muslime sehr gläubig sind und den Islam so oder so nicht austreten werden.

Und

2. Du niemanden zwingen solltest.

Ich kenne die Art von Mensch, wie du, die versuchen bei verschiedenen muslimischen Fragen negative Beiträge zu leisten und vor allem dein ,,Oder Du pfeifst auf diesen absurden "religiösen" Blödsinn." fand ICH persönlich absurd. ,,Vielleicht hilft auch ein bißchen "beten".", fand ich ehrlich gesagt richtig unlustig und einfach nur traurig. Beschäftige dich mal lieber mit anderen Dingen in deinem Leben, als komische Antworten auf ernstgemeinte Fragen zu stellen.

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Nein, es wird nicht halal, wenn es den Eigentümer wechselt. Du solltest darauf bestehen, dass sie es vom halal Anteil zahlt.

Wenn sie das nicht trennen kann, dann musst du es halt so nehmen oder es ihr schenken als Sadaqa. In Zukunft solltest du ihr dann nichts mehr leihen, wenn du nicht sicher sein kannst, dass sie dir nur halal Geld zurückgibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid