Musik hören Halal, Makruh oder Haram?

4 Antworten

wa alaikum salaam wa rahmatullahi wa barakathu,

Die Beweise für das Verbot aus dem Koran und der Sunnah:

Allah, erhaben sei Er, sagte in Sura Luqman, Vers 6:

„Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen.“

Der Schriftgelehrte der Ummah, ibn 'Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagte: „Es ist der Gesang.“

Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „mit „zerstreuend“ ist die Trommel gemeint.“

(Tafsir At-Tabari, 40/21)

Al-Hassan al-Basri, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Dieser Vers wurde wegen dem Gesang und den Flöten herab gesandt.“

(Tafsir ibn Kathir, 451/21)

As-Sa’di, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Dazu gehört jede (Art der) verbotene(n) Rede, jedes unsinnige Gerede, jede Falschheit und kranke/verstörende Gerede, die zum Unglauben und zur Sünde begierig macht, und die Aussagen derer, die die Wahrheit abweisen und mit dem Falschen streiten, um damit die Wahrheit zu widerlegen, und (dazu gehören auch) die üble Nachrede, Verleumdung, Lüge, Schmähung und Beleidigung und der Gesang und die Flöten der Satane. Und (dazu gehören auch) die spielerischen Geschehnisse, die weder einen Nutzen in der Religion noch im Diesseits bringen.“

(Tafsir As-Sa’di 150/6)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Die Erläuterung der Sahaba (Prophetengefährten) und der Tabi’in (die Befolger/Gefährten der Prophetengefährten) bzgl. der „zerstreuenden Unterhaltung (arab.: Lahwul Hadith)“, dass es der Gesang ist, reicht. Denn von ibn 'Abbas und ibn Mas’ud wurde dies authentisch überliefert.

Abu as-Sahba´ sagte: „Ich frage ibn Mas’ud über Allahs, erhaben sei Er, Aussage:

„Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft.“

Daraufhin antwortete er: „Bei Allah, bei Dem es keinen anbetungswürdigen, außer Ihn gibt! Es ist der Gesang!“ Er wiederholte dies dreimal.“

Von ibn 'Umar, möge Allah ihnen barmherzig sein, wurde auch authentisch überliefert, dass damit der Gesang gemeint ist. Und es gibt keinen Widerspruch zwischen der Erläuterung der „zerstreuenden Unterhaltung“, dass damit der Gesang gemeint ist, und zwischen der Erläuterung, dass damit die Berichte/Geschichten der Nicht-Araber, ihrer Könige und den Königen des byzantinischen Reiches etc. gemeint sind, wovon an-Nadir ibn al-Harith den Bewohnern Mekkas erzählte und sie dadurch vom Koran ablenkte/beschäftigte. Und beides ist zerstreuende Unterhaltung.

Aus diesem Grund sagte ibn 'Abbas: „Die zerstreuende Unterhaltung sind die Falschheit und der Gesang.“

Unter den Sahaba gab es einige, die dies erwähnten, andere jedoch erwähnten das andere und andere wiederum legten beides zusammen, doch ist der Gesang noch zerstreuender und noch schädlicher als die Geschichten der Könige. Denn er (der Gesang) ist die Beschwörung der/zur Unzucht, die Grundlage der Heuchelei, der Götzendienst an den Satan (o. die Mitwirkung des Satans) und das berauschende Mittel des Verstandes.

Er bringt noch gewaltiger vom Koran ab als jede andere falsche Rede, aufgrund der intensiven Neigung der Seelen dazu. Denn die Verse (des Korans) beinhalten den Tadel des Ersetzens des Korans mit der zerstreuenden Unterhaltung, um von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn lustig zu machen. Und wenn ihm der Koran verlesen wird, kehrt er sich hochmütig ab, als ob er sie nicht gehört hätte, als ob in seinen Ohren Schwerhörigkeit wäre. Dies ist die Schwerfälligkeit und Taubheit! Und wenn er davon (vom Koran) etwas weiß, macht er sich darüber lustig.

All dies kommt nur von dem, dessen Unglaube am gewaltigsten ist. Und wenn einiges davon durch die Sänger und Zuhörer kommt, so haben sie einen Anteil und Los an diesem Tadel.“

(Ighathatul Lahfan, 258/1-259)

Allah, erhaben sei Er, sagte:

„Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme.“

[Al-Isra 17:64]

Von Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde überliefert, dass er sagte: „Lasse von ihnen herab steigen, wen du willst.“ Er sagte: „Und seine Stimme ist der Gesang und die Falschheit.“

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Dieser Zusatz ist ein spezifizierter Zusatz, so wie der Zusatz der Reiterei und des Fußvolkes genauso dazu gehören. So ist jeder, der etwas anderes als über die Gehorsamkeit Allahs spricht, oder Töne mit einem Rohr (Blasrohr), einer Flöte, einem verbotenen Daff (arabisches Instrument) oder einer Trommel macht, so ist (all dies) die Stimme/der Ton Satans. Und jeder, der sich zur Zuwiderhandlung Allahs mit seinen Füßen beeilt, der gehört zu seinem Fußvolk. Und jeder, der zu Seiner Zuwiderhandlung reitet, der gehört zu seiner Reiterei.“

Genauso sagten es einige der Altvorderen, so wie es ibn Abi Hatim über ibn 'Abbas überlieferte: „Mit Fußvolk ist jeder Fuß gemeint, der in der Zuwiderhandlung Allahs läuft.“

(Ighathatul Lahfan)

Allah, erhaben sei Er, sagte auch:

„Wundert ihr euch denn über diese Aussage * und lacht ihr, und weint ihr nicht, * und seid ihr noch belustigt?“

[An-Najm 53:59-61]

'Ikrimah, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Von ibn 'Abbas wurde überliefert, dass mit der Belustigung (Sumuud, Verbalsubstantiv von Samidun, wie im Vers auf Arabisch erwähnt), im Himyar-Dialekt, der Gesang gemeint ist.“

Es wird gesagt (auf Arabisch): „Ismidi lana“, was „Sing für uns“, bedeutet.

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „Sie pflegten, wenn sie den Koran hören, zu singen. Daraufhin ist dieser Vers herab gesandt worden.“

Ibn Kathir, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Seine, erhaben sei Er, Aussage: „und seid ihr noch belustigt?“ Sufyan ath-Thauri überlieferte von seinem Vater, der von ibn 'Abbas überlieferte, dass er sagte: „(Damit ist gemeint) Der Gesang. Es ist Yamanisch (ein Dialekt) und „Ismid lana“, bedeutet: „Sing für uns!“.“ Genauso sagte es 'Ikrimah.“

(Tafsir Ibn Kathir)

Von Abu Umamah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Verkauft keine Sängerinnen, kauft sie nicht und lehrt sie nicht! Und es gibt nichts Gutes in einem Geschäft mit ihnen und der Preis von ihnen ist verboten.

Aufgrund, wie diesem, wurde dieser Vers herab gesandt: „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg […] in die Irre zu führen.“(Hasan)

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Es wird unter meiner Ummah (islamische Nation/Gemeinde) Völker geben, die die Unzucht, die Seide, das Berauschende und Musikinstrumente als erlaubt sehen …“

(Überliefert von al-Bukhari als Mu’allaq, Nr. 5590. Von at-Tabarani und al-Baihaqi als Mausul eingestuft. Siehe: „As-Silsilah As-Sahihah“ von Al-Albani, 91)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Das ist ein authentischer Hadith, den Al-Bukhari in seinem Sahih-Werk als Argument dafür überlieferte, und er stufte ihn als völlig sicheren Mu’allaq ein. So sagte er: „Kapitel: Was über den steht, der das Berauschende als Erlaubt sieht und ihn anders nennt (o. nicht bei seinem Namen nennt).“ In diesem Hadith ist ein Beweis, dass Musik- und Trommelinstrumente aus zwei Gesichtspunkten verboten sind:

1. Die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „ … die als erlaubt sehen.“ Dies zeigt klar und deutlich, dass die erwähnten Dinge, darunter auch die Musikinstrumente, in der islamischen Gesetzgebung verboten sind. Und dieses Volk sieht es als erlaubt.

2. Das Verbinden der Musikinstrumente mit dem, dessen Verbot entschieden ist, wie die Unzucht und das Berauschende, und wenn diese (die Musikinstrumente) nicht verboten wären, dann hätte er sie mit ihnen nicht verbunden.“

(As-Silsilah as-Sahih von al-Albani, 140/1-141 leicht abgekürzt)

Schaikh al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Dieser Hadith beweist, dass Musikinstrumente (arab.: Ma’azif) verboten sind. Und „Ma’azif“ bedeutet bei den Linguisten: Musikinstrumente. Und dies ist ein Begriff, der all diese Instrumente beinhaltet.“

(Al-Majmu‘, 535/11)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „In diesem Kapitel wurde (dies) von Sahl ibn Sa’d as-Sa’idi, ‚Imran ibn Husain, Abdullah ibn 'Amr, 'Abdullah ibn 'Abbas, Abu Hurairah, Abu Umamah al-Bahili, 'Aischa, Mutter der Gläubigen, 'Ali ibn Abi Talib, Anas ibn Malik, Abdurrahman ibn Sabit und al-Ghazi ibn Rabi’ah überliefert.“

Dann erwähnte er es in „Ighathatul Lahfan“ und es beweist, dass sie (die Musikinstrumente) verboten sind.

Von Nafi‘, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass er sagte:

„Ibn 'Umar hörte eine Flöte, daraufhin steckte er seine Finger in seine Ohren und blieb vom Weg fern. Und er sagte mir: „O Nafi‘, hast du etwas gehört?“ Ich sagte: „Nein!“ Dann entfernte er seine Finger von seinen Ohren und sagte: „Ich war mit dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, daraufhin hörte etwas ähnliches und tat das dasselbe.“

(Sahih Abi Dawud)

Ein Knirps (o. eine unbedeutende Person) behauptete dann, dass dieser Hadith kein Beweis sei, und wenn es so wäre, dann hätte der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ibn 'Umar, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, dazu aufgefordert seine Ohren zu schließen, und Ibn Umar hätte Nafi‘ auch dazu aufgefordert. Darauf wird geantwortet, dass er nicht zugehört hat, vielmehr hat er gehört. Und es gibt einen Unterschied zwischen dem Hörer und dem Zuhörer.

Schaikh al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Was das betrifft, was der Mensch nicht beabsichtigt zuzuhören (o. nicht absichtlich zuhört), so resultiert daraus, mit Übereinstimmung der Imame, weder ein Verbot noch ein Tadel. Aus diesem Grund sind Tadel und Lob ein Resultat aus dem der zuhört, nicht dem der hört. Somit wird der, der dem Koran zuhört gelobt, wobei der, der weder absichtlich noch willentlich hört, nicht dafür belohnt wird, da die Taten den Absichten entsprechen. Genauso ist es mit dem, was von Musikinstrumenten verboten wird; wenn man diese ohne Absicht hört, schadet das einem nicht.“

(Al-Majmu‘, 10/78)

Ibn Qudamah al-Maqdisi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Der Zuhörer ist der, der absichtlich hört, und dies war bei Ibn Umar nicht vorhanden. Was bei ihm vorhanden war, war das Hören (ohne Absicht). Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, musste wissen ob das Geräusch unterbrochen/gestoppt wurde, weil er sich vom Weg entfernte und seine Ohren schloss. Er wollte weder zurück zum Weg kommen, noch seine Finger von seinen Ohren entfernen, bis das Geräusch stoppte. Somit wurde es (die Musik zu hören, nicht zu zuhören) für den Notfall erlaubt.“

(Al-Mughni, 10/173)

(Es mag sein, dass das erwähnte Hören, in den Aussagen der zwei Imame, Makruh (verpönt) ist und nur für den Notfall erlaubt wurde, so wie wir es in der Aussage Imam Maliks, möge Allah ihm barmherzig sein, sehen werden. Und Allah weiß es besser.)

Die Aussagen der Imame des Islams:

Al-Qasim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Der Gesang gehört zur Falschheit.“

Al-Hassan, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Wenn es im Gastmahl (Walimah) Musik gibt, soll man die Einladung nicht annehmen.“

(Al-Jami‘ Lil Qayrawani, S. 262-263)

Schaikh al-Islam ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Die Ansicht der vier Imame ist, dass alle Musikinstrumente verboten sind. Im Sahih-Werk von al-Bukhari u.a. ist bestätigt, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm,berichtete, dass es von seiner Nation/Gemeinde welche geben wird, die die Unzucht, die Seide, das Berauschende und die Musikinstrumente als erlaubt sehen werden. Und er erwähnte, dass sie in Affen und Schweine verwandelt werden. Und keiner der Befolger der Imame hat etwas Widersprüchliches über Musikinstrumente erwähnt.“

(Al-Majmu‘, 576/11)

Al-Albani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Die vier Rechtschulen sind sich darüber einig, dass alle Musikinstrumente verboten sind.“

(As-Sahiha, 145/1)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Die Rechtschule von Abu Hanifa gehört, darauf bezogen, zu den härtesten Rechtschulen. Und seine Meinung, diesbezüglich, gehört zu den härtesten Meinungen. Seine Gefährten haben bereits erklärt, dass alle Musikinstrumente, wie die Flöte und der Daff, verboten seien. Sogar das Schlagen mit einem Stock. Und sie erklärten, dass es eine Sünde sei, die den Frevel (Fisq) impliziere (die impliziere, dass der Täter ein Frevler sei) und wodurch die Zeugenaussage abgewiesen wird. Sie gingen noch weiter, indem sie sagten, dass das Hören Frevel, und das Genießen davon Kufr (eine Tat des Unglaubens) sei. Das ist ihr Wortlaut.

Sie überlieferten darüber einen Hadith, dessen Raf‘ (In der Hadithwissenschaft: Dass der Hadith auf den Propheten zurückzuführen ist, also seine Worte sind) nicht authentisch ist. Sie sagten:

„Man muss sich bemühen sie (die Musik) nicht zu hören, wenn man daran vorbei geht, oder daneben steht.“ Abu Yusuf sagte über ein Haus, in dem man Musikinstrumente hört: „Betrete es, ohne ihre Erlaubnis, denn das Verbieten von Schlechtem ist eine Pflicht (Fard). Denn wenn es nicht erlaubt wäre, ohne Erlaubnis einzutreten, dann würden sich die Menschen weigern, die Pflicht auszuführen.““

Quelle: https://islamqa.info/ge/answers/5000/das-urteil-uber-die-musik-den-gesang-und-das-tanzen

Und Allah weiß es am Besten.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich denke es ist halal also ich bin auch Muslim und kann ohne Musik nicht leben. Also es gibt deutlich schlimmeres.

Justin0009  05.04.2024, 13:58

Ist nicht halal, ganz klar. Melodien mit islamischen Bedeutungen oder worten wären noch tolerierbar aber dein Technoschrott auf jeden Fall nicht.

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Genc8tesst  05.04.2024, 16:19

"ohne Musik nicht leben." Genau darum solltest du aufhören . Warum Musik hören wenn es Quran gibt es hält uns von Belohnungen ab .

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Zwergin712  05.04.2024, 17:33
@Genc8tesst

Warum Quran lesen, wenn es Musik gibt? Es hält euch von Bildung ab.

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Genc8tesst  06.04.2024, 02:11
@Zwergin712

Der islam ruft zu Bildung aber egal. Schau dir mal das goldene Zeitalter an Kollege wo ihr hier noch am hängen wart .

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Zwergin712  06.04.2024, 13:05
@Genc8tesst

Das goldene Zeitalter von vor 1400 Jahren? Da seid ihr stehengeblieben und hängt immer noch da rum, Kollege.

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Jeder vernünftige, im 21. Jahrhundert angekommene Mensch weiß (auch wenn er Moslem ist), dass...

  • ...es im Koran kein Musikverbot gibt
  • ...der Hadith, der zu Begründung des Musikverbots herangezogen ist, ebenfalls kein eindeutiges Musikverbot hergibt.
  • ...unabhängig davon, was irgendwelche aufgeblasenen Wichtigtuer unter Berufung auf den Islam sagen, Musik ein essentieller kultureller Ausdruck aller zivilisierten Gesellschaften und ein MENSCHENRECHT ist, die pauschale Ablehnung von Musik folglich menschenfeindliche Barbarei sein muss!

Du kannst dir eine Lehrmeinung aussuchen. Die, die am ehesten in den Kram passt.

LG