Was genau ist beim Zeichnen haram?

2 Antworten

Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh

Erstmal würde ich mit einem Sheikh dem du vertraust reden denn bei diesem Thema gibt es Meinungsverschiedenheiten (Ichtilāf) und es gibt viele verschieden Meinungen. Ich Persönlich bin der Meinung das diese Punkte zu beachten sind: 1) Es ist haram, Bilder von Dingen anzufertigen und zu verwenden, die als heilig, verehrt und der Göttlichkeit zugeschrieben werden. 2) Es ist verboten von Nackten Menschen usw., die gegen islamische Regeln und Moral sind Bilder zu machen und zu verwenden. 3) Andere Bilder, die nicht zu Lebewesen gehören, sind zulässig, sie sind frei zu erstellen und zu verwenden. Tatsächlich sagte Ibn Abbas zu einem Maler, nachdem er ihm das Malverbot übermittelt hatte: "If you have to do it, draw pictures of trees and other inanimate things." 4) Was Lebewesen betrifft, sagen einige der Hadithe, dass unser Prophet (Friede und Segen auf ihm) sie nicht billigte, während andere sagen, dass sie vorallem erlaubt sind, wenn sie auf dem Teppich, auf dem man läuft, auf dem Kissen, auf den man sich lehnt, auf der Matte, auf der man sitzt... sind. Die die das Malen für zulässig halten, sagen demnach: Das wenn man vor Augen hält, dass Spielzeuge nicht verboten sind (Abu Davud, Edeb, 62.) und es zulässig ist, Darstellungen von Lebewesen in Form von Stickereien und Mustern auf Überzügen anzubringen (Muslim, Libas, 26) das man schlussfolgert, dass das Zeichnen kein Problem darstellt, es sei denn, es gibt einen Zweck wie die Anbetung und Nachahmung von Allahs Schöpfungseigenschaft; Sie betonten jedoch auch, dass das Gemälde nicht den allgemeinen Regeln und moralischen Grundsätzen der Religion widersprechen dürfe. Dies würde meine Meinung widerspiegeln aber wie gesagt rede am besten mit einem Seikh der wissender ist als ich. الله أعلم - und Allah weiß es am besten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Bilderverbot ist umstritten. Ich würde nicht sagen, dass das Zeichnen von beseelten Wesen haram ist:

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz (fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich (makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen.[34]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot_im_Islam#Die_islamische_Jurisprudenz

Die Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass es erlaubt ist, leblose Gegenstände und Pflanzen abzubilden. Die Abbildung beseelter Wesen ist bei den Gelehrten aber umstritten. Die einen sagen, dass dies erlaubt sei, solange keine anstößigen Dinge dargestellt oder Personen verherrlicht werden und der Künstler sich nicht für den Erschaffer dieser Dinge hält. Die anderen sagen, dass die Abbildung von Lebewesen nur dann erlaubt ist, wenn dies eine absolute Notwendigkeit darstellt.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 46.

Die Gelehrten, die es nicht erlauben, Lebewesen zu malen, erlauben es auch nicht, Lebewesen zu fotografieren. Diejenigen, die das Mahlen erlauben, erlauben auch das Fotografieren. Andere wiederum erlauben die Abbildung per Fotografie, weil dabei nicht derselbe schöpferische Akt stattfindet wie beim Malen.
Die Erstellung von Passfotos für Reisepässe, Personalausweise und andere Dokumente ist nach übereinstimmender Meinung der Gelehrten erlaubt, weil dafür eine besondere Notwendigkeit besteht.

Ebenda