Aufbauseminar und MPU wegen 1,6 Promille, Fahrerlaubnis wurde entzogen?

4 Antworten

Hallo,

solange dir die Fahrerlaubnis entzogen ist,
darfst du auch kein Fahrzeug führen.

Nach einer sog. "Sperrfrist" kannst du eine Neubeantragung einer Fahrerlaubnis durchführen.

Diese Sperrfrist kann von 6 Monaten bis zu 5 Jahren dauern.

Diese Neubeantragung kann 3 Monate vor dem Ende der Sperrfrist eingereicht werden.

-> Antrag auf Neuerteilung (Wiedererteilung).

Du musst dann auch einen Sehtest und eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vorweisen. Die sich in deinem Falle auf Alkohol Missbrauch bezieht.

Hier kann zusätzlich eine MPU verlangt werden.

Falls die Annahme besteht, dass du nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse,
für eine Fahrerlaubnis besitzt.
Dann musst du den Führerschein erneut machen.

Mit Probezeit und so..

Jedenfalls wird es ganz schön teuer..

Hansi

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-wiedererteilung/


migebuff  22.03.2025, 11:32
Falls die Annahme besteht, dass du nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse,
für eine Fahrerlaubnis besitzt.
Dann musst du den Führerschein erneut machen.

Lediglich erneute Prüfungen können angeordnet werden, die Ausbildungspflicht entfällt.

Kerner  22.03.2025, 12:47
@migebuff

Das hat sich vor ein paar Jahren genändert.

Hansi

migebuff  22.03.2025, 12:50
@Kerner

Nein.

§7 FahrschAusbO:
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
Kerner  22.03.2025, 12:52
@migebuff

Definitiv.

Das entscheidet jetzt die Zulassungsbehörde.

Ich habe das oben sogar verlnikt.

Hansi

migebuff  22.03.2025, 13:01
@Kerner

Die Zulassungsbehörde entscheidet garnichts.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat keinerlei Ermessen, sie hat die gesetzliche Vorgabe zu befolgen.

Jede davon abweichende, rechtswidrige Entscheidung würde von ausnahmlos jedem Verwaltungsgericht im Eilverfahren aufgehoben werden.

migebuff  22.03.2025, 13:07
@Kerner

Es sind nicht "meine Argumente", es steht so schwarz auf weiß in §7 Abs 1 Nr 1 FahrschAusbO:

(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll

Wenn du anderer Meinung bist, dann begründe bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum die §§ 1 bis 6 trotzdem Anwendung finden, wenn die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll

Knochi1972  23.03.2025, 04:32
@Kerner

Vergiss den Link, wenn da wirklich so etwas stehen sollte.

Kerner  23.03.2025, 05:41
@Knochi1972

ADAC offizielle Interessengemeinschaft.

Keine intoleranten Schwätzereien.

Und die Alkoholiker bei Audi können einige Lieder darüber singen.

Hansi

Knochi1972  23.03.2025, 15:37
@Kerner

Deshalb sagte ich: "...wenn da wirklich so etwas stehen sollte." Denn es steht da so nicht.

Verlinken ist das eine.

Hi nein. Du musst nur die Wiedererteilung beantragen der Fahrerlaubnis

Allerdings brauchst Du halt ein positives MPU- Gutachten dafür. Das zu bekommen könnte schwer genug sein.

Wenn du einige Jahre verstreichen lässt, könnte die Prüfung erneut verlangt werden, aber ohne Ausbildung. Eine exakte Frist dafür gibt es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

nein, musst du nicht. Ab 1,6 Promille musst du eine MPU machen. Häufig muss man im Anschluss zusätzlich ein Seminar machen. Anschließend bekommt man einen „neuen“ Führerschein