Aufbauseminar und MPU wegen 1,6 Promille, Fahrerlaubnis wurde entzogen?
Guten Tag
ich habe mal eine Frage
in meiner Vergangenheit habe ich Mist gebaut
ich muss ein Aufbauseminar machen und ggf. eine MPU. mir wurde die Fahrerlaubnis durchs Gericht entzogen.
heist das ich muss meinen Führerschein komplett neu machen mit Theorie Unterricht und Fahrstunden ?
4 Antworten
Hallo,
solange dir die Fahrerlaubnis entzogen ist,
darfst du auch kein Fahrzeug führen.
Nach einer sog. "Sperrfrist" kannst du eine Neubeantragung einer Fahrerlaubnis durchführen.
Diese Sperrfrist kann von 6 Monaten bis zu 5 Jahren dauern.
Diese Neubeantragung kann 3 Monate vor dem Ende der Sperrfrist eingereicht werden.
-> Antrag auf Neuerteilung (Wiedererteilung).
Du musst dann auch einen Sehtest und eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vorweisen. Die sich in deinem Falle auf Alkohol Missbrauch bezieht.
Hier kann zusätzlich eine MPU verlangt werden.
Falls die Annahme besteht, dass du nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse,
für eine Fahrerlaubnis besitzt.
Dann musst du den Führerschein erneut machen.
Mit Probezeit und so..
Jedenfalls wird es ganz schön teuer..
Hansi
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-wiedererteilung/
Die Zulassungsbehörde entscheidet garnichts.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat keinerlei Ermessen, sie hat die gesetzliche Vorgabe zu befolgen.
Jede davon abweichende, rechtswidrige Entscheidung würde von ausnahmlos jedem Verwaltungsgericht im Eilverfahren aufgehoben werden.
Es sind nicht "meine Argumente", es steht so schwarz auf weiß in §7 Abs 1 Nr 1 FahrschAusbO:
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1. die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll
Wenn du anderer Meinung bist, dann begründe bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum die §§ 1 bis 6 trotzdem Anwendung finden, wenn die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll
ADAC offizielle Interessengemeinschaft.
Keine intoleranten Schwätzereien.
Und die Alkoholiker bei Audi können einige Lieder darüber singen.
Hansi
Deshalb sagte ich: "...wenn da wirklich so etwas stehen sollte." Denn es steht da so nicht.
Verlinken ist das eine.
Hi nein. Du musst nur die Wiedererteilung beantragen der Fahrerlaubnis
Allerdings brauchst Du halt ein positives MPU- Gutachten dafür. Das zu bekommen könnte schwer genug sein.
Wenn du einige Jahre verstreichen lässt, könnte die Prüfung erneut verlangt werden, aber ohne Ausbildung. Eine exakte Frist dafür gibt es nicht.
nein, musst du nicht. Ab 1,6 Promille musst du eine MPU machen. Häufig muss man im Anschluss zusätzlich ein Seminar machen. Anschließend bekommt man einen „neuen“ Führerschein
Lediglich erneute Prüfungen können angeordnet werden, die Ausbildungspflicht entfällt.