Auserordentliche Kündigung?
Ich habe auserordentlich meine Wohnung gekündigt wegen Lärm der Nachbarn.
Falls der Vermieter dies nicht anerkennt gilt dann automatisch ordentliche Kündigung mit 3 Monatsfrist? Oder muss ich dann extra ordentlich kündigen
3 Antworten
Außerordentliche Kündigung besagt noch nicht, ob du fristlos oder fristgerecht gekündigt hast. Hast du das "fristlos" nicht mitgeschrieben, ist die Kündigung fristgerecht zum 30.04.25 erfolgt.
Das wuerde bedeuten, dass du den Laerm noch weitere 6 Wochen ertragen wuerdest und der dann aber ploetzlich zur voelligen Unbewohnbarkeit der Wohnung fuehren wuerde. Dies auch noch zufaellig genau an dem Tag, an dem du eine neue Wohnung beziehen kannst.
Das waere viel zu offensichtlich und wird nie im Leben funktionieren.
Die hilfsweise ordentliche Kündigung muß in der Kündigung stehen.
Hast Du deinen Vermieter abgemahnt, hast Du ein Lärmprotokoll vorgelegt? Hast Du ihm eine Frist zur Beseitigung des Mangels gegeben?
Wenn nicht, dann kannst Du nur ordentlich mit den normalen Fristen kündigen.
Habe Beschwerde an Vermieter geschrieben, was zur Abmahnung der lauten Mieter führte. Lärmmässig hat sich nichts geändert
Darf ich außerordentlich kündigen zum bestimmten Termin Zb 16.03.2025 wo mein neuer Mietvertrag beginnt?