Ausbildung zur Security auch ohne vorherigen Kampfsportverein?
Muss man vor der Ausbildung zum Security - Personal unbedingt in einem Kampfsportverein sein?
PS: Kann man mit solch einer Ausbildung auch Pförtner werden?
2 Antworten
Den klassichen Pförtner gibt es kaum noch, kontrolle von ein und ausfahrenden Fahrzeugen, Empfang und Weiterleitung von Besuchern, bediehnen der Telefonzentrale Überwachung der Gebäudetechnik sind mitlerweile schon Standart-Aufgaben des Pförtners.
Wenn du diese Aufgaben im Auftrag einer Sicherheitsunternehmens ausführen willst, brauchst Du die 40 Stündige Unterrichtung durch die einen anerkannten Dozenten der IHK. (Kosten 400 €)
Willst du in der Einlasskontrolle von Disco's , als Streife in Einkaufszentren oder anderen öffentlichen (Hausrechts-) Bereichen tätig werden, mußt Du eine Sachkundeprüfung ablegen, in der Du die nötigen rechtlichen, aber auch Deeskalierungs-Kenntnisse nachweist. Die Vorbereitungs-Kurse gehen aufgrund des intensiven Prüfungsstoffs ca. 100 Stunden und kosten 700,-€+150 € Prüfungsgebühren.
Kampfsport-Erfahrungen sind hier zwar Hilfreich, aber wenn es zum Kampf kommt, hat der Türsteher einen Fehler gemacht auch wenn sich manche angetrunkene Personen nur mit Haltegriffen aus dem Veranstaltungsbereich bringen lassen oder vom betreten des selbigen abgehalten werden können.
Ausblildungen wie Fachkraft für Schutz und Sicherheit gehen ab 2 Jahre los.
Mehr info's auf http://34a-jack.de/unterschied-zwischen-unterrichtung-und-sachkundepruefung/
um im sicherheitsdienst anfangen zu können reicht im allgemeinen und theoretischen sinn die Unterrichtung nach
§ 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO
für folgende tätigkeiten:
Objekt- und WerkschutzStreifendienstGeld- und WerttransportSicherheitskurierdiensteEmpfangsdienst im Objektschutz, siehe auch PförtnerVeranstaltungsschutz (z. B. Ordnertätigkeiten)PersonenschutzErmittlungsdienst
doch die meisten unternehmen die entweder einen eigenen sicherheitsdienst haben oder einen externen sicherheitsdienstleister einstellen verlangen mindestens die
Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO
schriftlichen Teil von 120 Minuten
mündlichen Teil (Einzel- oder Gruppenprüfung, 15 Minuten je Teilnehmer)
Inhalte der Sachkundeprüfung
Bürgerliches Gesetzbuch,
Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
dann gibt es noch qualifizierende ausbildungen
die sogenannte GSSK ( Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft , frühere Werkschutzfachkraft) ersetzt langsam die Sachkundeprüfung als allgemein geltender standard in DeutschlandDie Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2jährige ausbildung)
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 jährige ausbildung)
dann gibt es den Meister und B.A. studiengang diese werden als gleichgestellt betrachtet der Meister stellt hierbei die Praktische komponente zum rein thoeretischen Studiengang beide werden normalerweise für Führungspositionen ausgebildet
der Abschließende Master Studiengang hat sich in Deutschland noch nicht etabliert jedoch findet er auch langsam seinen weg nach Europa (über England)
da wird kein kampfsport vorrausgesetzt viel eher sollte man seinen verstand einsetzen und versuchen konflikte mit worten zu lösen
mfg