Ausbildung, zu wenig geld, arbeitgeber verbietet nebentätigkeit?
Ich habe das problem das ich als einzelhandels Kaufmann (Ausbildung) viel zu wenig verdiene. Das Geld reicht hinten und vorne nicht. Ich wollte zum ausgleich eine nebentätigkeit nachgehen und habe deshalb meinen Chef gefragt. Allerdings hatte er dies abgelehnt mit der Begründung das ich mich ganz und gar auf die ausbildung konzentrieren soll.
Aber ich brauche ja irgendwie Geld. Ohne arbeiten kann ich kein geld verdienen und ohne geld --> keine Lebensqualität. Was soll bzw. Kann ich jetzt machen?
5 Antworten
Hast du schon einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe gestellt? Und, sofern dieser abgelehnt wurde, einen auf Wohngeld?
Abseits davon wäre die Frage, wie viel oder wenig Geld es tatsächlich ist und wie sich dein Lebensstil darstellt, dass dafür das Geld nicht ausreicht. Es ist zum Beispiel völlig normal, dass man in der Ausbildung noch kein eigenes Auto hat und, sofern man nicht noch daheim bei den Eltern wohnt, in einer WG oder einer sehr kleinen, sehr billigen 1-Zimmer-Wohnung lebt. Mehr Lebensstandard gibt's nach der Ausbildung, wenn man ein richtiges, volles Gehalt bekommt!
Nein, brauchst du nicht. Bus, Bahn, eventuell in Kombination mit einem Fahrrad, tun es nahezu überall auch. Du könntest dir auch eine Wohnung suchen (eben diese kleine 1-Zimmer-Bude oder ein WG-Zimmer), die günstiger zu deinem Ausbildungsbetrieb liegt. Oder, wenn es echt so gar nicht anders geht, beispielsweise auf einen Roller umsteigen anstelle des sehr teuren, eigenen PKW.
Es handelt sich um drei kurze Jahre, die du so klarkommen musst. Das ist ein absolut überschaubarer Zeitraum, in dem man auch die eine oder andere Unannehmlichkeit überstehen kann! Mach dir das bewusst - und such dann nach günstigeren Alternativen, um mit dem Geld, was du hast, klarzukommen!
Es gibt bei mir keine öffis glaube mir ich will keine 25 km zu fuß 😂
In der Regel sind Menschen, die in der Ausbildung sind, noch recht jung. Und selbst, wenn du wirklich in einem so winzigen Bergdorf irgendwo in den Alpen leben solltest, dass da tatsächlich so gar kein Bus vorbeikommt, dann sollte der nächste Bahnhof oder die nächste Bushaltestelle durchaus mit einem Fahrrad für dich erreichbar sein. Insbesondere, wenn sich in 25km Entfernung ausbildende Betriebe befinden.
Und wenn dir die Bequemlichkeit für den Arbeitsweg wichtiger ist, nun, dann musst du eben finanziell an anderen Punkten Abstriche machen, um dir das Auto leisten zu können! So ist nun mal das Leben als erwachsener Mensch - man muss zusehen, wie man mit dem Geld, was man hat, hinkommt, welche Prioritäten man dabei setzt und worauf man zugunsten dieser Prioritäten im Zweifel verzichtet.
Der Arbeitgeber muss einen guten Grund vorweisen, um Nebentätigkeiten zu verbieten, z.B. Arbeiten bei einem direkten Wettbewerber oder nachweisliche Probleme, die durch deine zusätzliche Arbeit entstehen. Aber wenn er das einfach nur nicht will, hat er das zu akzeptieren.
Wo nimmst du das her? Immer tricky, weil in der Regel steht etwas dazu im Arbeitsvertrag.
Basiert auf den gesetzlichen Vorgaben, siehe diesen Beitrag für eine Aufschlüsselung samt relevanten Paragraphen: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/darf-arbeitgeber-nebenjob-verbieten/
Erst einmal sind (vermutlich) deine Eltern dir ggü. unterhaltspflichtig. Diese müssen für deinen Lebensunterhalt sorgen.
Dazu darf dein AG zwar eine Nebentätigkeit nicht pauschal verbieten, er darf jedoch bei berechtigtem Interesse diese nicht erlauben.
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag der Waise.
Dann arbeitest du nebenbei eben ohne Genehmigung. Musst nur sehen, dass im Betrieb keiner was davon erfährt.
Und wenn es einer erfährt, wie sich so die fristlose Kündigung und ggf. Klage anfühlt.
so einfach eine Nebentätigkeit verbieten darf dir dein Ausbildungsbetrieb nicht. Du musst genau genommen sogar nicht mal fragen oder es angeben.
Außer! Wenn deine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen stattfinden würde in der gleichen Abteilung, dann müsstest du deinen Ag fragen und er könnte es untersagen
Naja das auto brauch ich um zur arbeit zu kommen