Ausbildung und Bürgergeld?

2 Antworten

Ich nehme an das Du noch unter 25 bist !

Dann gilt für dich der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen, der im Juli 2023 eingeführt wurde, also auch für Schüler und Studenten, die das 25 Lebensjahres noch nicht vollendet haben.

Auch in einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - bleibt das Taschengeld bis auf Höhe eines Minijobs ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Es kommt also dann nicht nur auf deine Brutto, sondern auch auf deine Nettovergütung an.

Denn wenn Du über 520 Euro Brutto kommst, stehen dir ab da bis zu 1000 Euro Brutto weitere 30 % an Freibetrag zu und ab 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kämen noch einmal 10 % an Freibetrag dazu.

Nur einmal angenommen Du würdest in der Ausbildung laut Azubivertrag min. 1200 Euro Brutto bekommen und 900 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen.

Dann stünde dir erst einmal der erhöhte Grundfreibetrag bis auf min. 520 Euro Brutto gleich Netto zu.

Weitere 30 % Freibetrag kämen bis zu 1000 Euro Brutto dazu, also von 480 Euro x 30 % = 144 Euro Freibetrag.

Von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto bei 10 % Freibetrag weitere 20 Euro.

Zusammen käme man dann auf 684 Euro an Freibetrag.

Es blieben dann von angenommen 900 Euro Nettovergütung nach Abzug der 684 Euro Freibetrag max.nur noch 216 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dazu käme dann unter 25 Jahren noch das Kindergeld von derzeit 250 Euro, damit würdest Du angenommen auf max.um die 466 Euro anrechenbares Einkommen kommen.

Alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt seit 2024 für Kinder ab 18 und unter 25 Jahren bei 451 Euro im Monat und dazu kommt min.noch der Kopfanteil von der gesamten Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Wenn dein Vater also seinen eigenen Bedarf nicht decken kann und Du alleine mit ihm wohnst, ginge die Warmmiete durch 2 Personen im Haushalt und ergibt den jeweiligen Kopfanteil pro Person.

In diesem Beispiel blieben von den max. 466 Euro anrechenbarem Einkommen nach Abzug der min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt nur noch 15 Euro, die das Jobcenter auf den Kopfanteil der Warmmiete anrechnen dürfte.

Also angenommen die Warmmiete liegt bei 600 Euro, dann wären das jeweils 300 Euro Kopfanteil pro Person.

Dein Vater würde dann für dich keinen Regelbedarf mehr bekommen und die 15 Euro würden von deinem Kopfanteil abgezogen.

Würde bedeuten, dein Vater bekäme dann nur noch angenommen 285 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete vom Jobcenter gezahlt.

Er hat ja aber dann noch dein Kindergeld von 250 Euro und käme somit auf um die 535 Euro für dich.

Davon müsste er dann deinen Kopfanteil der Warmmiete von 300 Euro zahlen und deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, also angenommen von 100 Euro kämen noch 50 Euro dazu.

Dann blieben für Essen und sonstiges ggf.noch um die 185 Euro im Monat, wenn Du dann noch 50 Euro oder 100 Euro Kostgeld von deinen angenommenen 900 Euro Nettovergütung angibst, sollte dein Vater damit dein Essen über den Monat finanzieren können.

Was Du dann noch übrig hast ist deine und steht dir zur freien Verfügung.

Wenn Du unter 25 bist und bei ihm lebst, wird Deine Ausbildungsvergütung auf Dein Bürgergeld angerechnet.

Seit Juli 2023 jedoch nicht mehr so viel.