Aufstockende Leistungen während ausbildung?

4 Antworten

Wie alt bist Du und was bekommst Du an Bafög - gezahlt, was sagt der Bafög - Bescheid über deinen Bedarf aus ?

Bleibtgeheim99 
Fragesteller
 01.10.2021, 15:37

ich bin 21 Jahre alt und bekomme 419€ Bafög plus Kindergeld 219€

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isomatte  01.10.2021, 15:47
@Bleibtgeheim99

Und sind diese 419 Euro auch dein Bedarf der dir laut Bescheid zusteht, oder liegt dieser höher ?

Dann müsstest Du dich in deiner Erstausbildung an deine Eltern wenden.

Was sagt denn der Bescheid vom Jobcenter genau aus, wurde dieser nur für 1 Monat bewilligt, oder länger und dann aufgehoben ?

Denn im Regelfall hat man mir Bafög - nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter, wenn man als unter 25 jähriges Kind nicht mehr bei den bedürftigen Eltern lebt.

Würdest Du also dem Grunde nach Anspruch auf ALG - 2 zu deinem Bafög - haben, dann würdet ihr nach einem Zusammenzug im Regelfall für min. 1 Jahr noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden.

Das Einkommen und Vermögen von Freund dürften dann erst einmal keine Rolle spielen und keinen Einfluss auf deinen Anspruch haben.

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dann eigne dir ganz schnell Wissen an und google mal unter "Bedarfsgemeinshaft".

Du musst aber mal nachschauen,w as dir außer bafög noch zustehen könnte. Da käme z.Bsp. bei einer Erstausbildung Kindergeld in Frage!

Das hängt von deinen Lebensumständen ab, die wir nicht kennen. Du schreibst ja noch nciht mal dein Alter. Eltern sind übrigens verpflichtet eine Erstausbildung zu finanzieren.

Warum gehst du davon aus dass das Jobcenter dich finanzieren muss, nachdem du einfach so und knall auf fall ausziehst und damit deine Mittellosigkeit selbst verursacht hast?! Niemand hat dich ferner gezwungen eine Ausbildung zu machen, bei der du keinen Lohn bekommst. Deine Eltern sind zuständig, nicht das Jobcenter!

Im Übrigen nennst du ihn selbst "Partner". Partner helfen sich. Viel Glück!

Falls Ihr noch keine 12 Monate zusammenlebt, ist die Aufhebung der Leistungen m.M.n. falsch, da Ihr beiden aus sozialrechtlicher Sicht solange nicht finanziell füreinander einstehen müßt.

Ab dem 13. Monat des Zusammenlebens gilt dies nicht mehr.

Du solltest eine Beratungsstelle vor Ort konsultieren bzw. einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe