Aufenthalt, nicht verlängert, was passiert?

4 Antworten

Die Durchsetzung der Verlassenspflicht des § 12 Absatz 3 ist kostenpflichtig (§ 66 Absatz 1) für den Ausländer, den Verpflichteten aus einer Verpflichtungserklärung sowie den kostenpflichtigen Beförderungsunternehmer. Der einmalige Verstoß gegen eine vollziehbare räumliche Beschränkung stellt einen Bußgeldtatbestand dar (§ 98 Absatz 3 Nummer 2, § 86 AsylVfG).

Quelle: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__86.html

Melde dich bei der zuständigen Ausländerbehörde

Dann wirst Du wohl bald ausgereist werden.

Willst Du wohl auch, oder warum kümmerst Du Dich um nichts?