Negativer Facebook-Post über Arbeitgeber

Facebook post  - (Recht, Gesetz, Arbeitsrecht)

5 Antworten

Da der Post nicht beleidigend und durch der fehlenden Nennung des Namens vom Hotel auch nicht rufschädigend ist sehe ich kein Problem darin.

Meines Erachtens könnt ihr da überhaupt nichts machen, da niemand persönlich/namentlich angesprochen wird!

Der Ex-Arbeitgeber könnte was machen, wenn außenstehende den direkten Bezug zum Arbeitgeber bzw. zur Arbeitstelle erkennen.

Im Übrigen finde ich das jetzt Affenkram/Kindergartenkram, sich hierüber noch Gedanken zu machen!

Erstens, die Nachricht ist raus, schreibst Du!

Zweitens, lesen, abhaken und vergessen! Das ist eines der Geheimrezepte für ein ruhiges und stressfreien Leben!

Und, meist ist es sogar so, dass der/die Schreibe(rin) sich über eine Nichtreaktion weitaus mehr ärgern!

Zumindest kann man das "befreundet sein" beenden.

Der Chef wird wohl eine Beurteilung schreiben und sich diesen Post gemerkt haben. Auch wenn er wieder gelöscht wurde, man sollte sich schon überlegen was man (halb) öffentlich von sich gibt.

Es zeugt von viel Charakter wenn man nach der Kündigung in Richtung Betrieb bzw Kollegen spuckt.....

Rechtlich gesehen dürfte es sich nicht lohnen, dagegen vorzugehen (siehe die bereits gegebenen Antworten)

Ob sich die Ex-Kollegin mit dem Post allerdings einen Gefallen getan hat, ist eine andere Sache. Personalchefs verlassen sich nicht unbedingt nur aufs Zeugnis, sondern rufen auch mal beim letzten Arbeitgeber an und fragen nach. Und dann fällt ihr so ein Kommentar ganz schnell böse auf die Füße...

Da weder Firma noch Mitarbeiter namentlich genannt wurden und der Post nur auf seinem/ihrem Profil zu sehen war, wird da nichts passieren.

Solch ein Post ist aber unterstes Assi-Niveau.