2 Anzeige wegen Belästigung

18 Antworten

@ mieter1964

Seid ihr euch ganz sicher, dass hinter den Belästigungen der Ex-Freund steckt?

Für persönliche Rachefeldzüge, wie seinen Arbeitgeber damit zu belästigen, ist das der falsche Weg und das könnte ganz schön teuer für euch werden.

Sein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun und im Gegenzug kann der Ex - Freund euch wegen Verleumdung verklagen.

Für mich wäre hier der zweite Gang wieder zur Polizei und das anzeigen und das mit Hilfe eines Anwalts. Das ist der korrekte Weg, zumal du schreibst, dass der Ex-Freund noch unter Bewährung steht. Da sollte man nicht selber tätig werden mit persönlichen Gegenmaßnahmen, obwohl man das gerne tun möchte..

Mit Facebook wo ist das Problem? Entweder blocken oder ganz abmelden.

Aber, darf ich das machen?

Nein: Tatsächlich wäre einen Mitteilung an den AG als üble Nachrede eine Straftatbestand n. § 186 StGB und löst Schadensersatzanspruch des Verunglimpften aus, wenn er deswegen gekündigt würde.

Ebenso die stellt unbewiesene Behauptung, er sei für die Anrufe Dritter verantwortlich, eine Verleumdung gem. § 187 StGB dar, die als Straftat rechtsverfolgt würde.

Gegen diese Anrufe hilft eine Geheimnummer, Fangschaltung, Anzeige der Täter, strafbewehrte Unterlassungsverfügung.

G imager761

TheGrow  06.08.2014, 09:45

Nein: Tatsächlich wäre einen Mitteilung an den AG als üble Nachrede eine Straftatbestand n. § 186 StGB und löst Schadensersatzanspruch des Verunglimpften aus, wenn er deswegen gekündigt würde.>

Der Straftatbestand der "Üblen Nachrede" ist nur erfüllt, wenn die Behauptungen nicht nachweisbar sind.

Das er bereits eine Straftat begangen hat und das das Verfahren nur eingestellt wurde ist ja nachweisbar. Ebenso nachweisbar dürften die Angriffe über Facebook sein. Was die Anrufe angeht, hast Du natürlich recht und die zu erwähnen könnte je nach Formulierung wirklich problematisch sein. Aber wenn er dem Arbeitgeber gegenüber nicht behauptet, die Anrufe seien von Ex getätigt wurden, sondern er äußert nur die reine Vermutung, dass der Ex der Verantwortliche ist, ist auch das nicht strafbar.

Ebenso die stellt unbewiesene Behauptung, er sei für die Anrufe Dritter verantwortlich, eine Verleumdung gem. § 187 StGB dar, die als Straftat rechtsverfolgt würde.>

Der Straftatbestand des § 187 ist nur dann erfüllt, wenn die Behauptungen Wider besseren Wissens (was ja nicht der Fall ist, denn er geht ja in der Tat davon aus, dass der Ex für die Anrufe verantwortlich ist) getätigt worden sind und es langt nicht, wie Du geschrieben hast, dass die Behauptung nicht nachweisbar ist.

Aber ungeachtet der rechtlichen Seite, würde ich an Stelle des Fragestellers Abstand von solchen Mitteilungen an den Arbeitgeber nehmen, denn Racheakte und richtig Ärger sind vorprogrammiert.

Als erstes solltest Du Beweise haben das die neuen Attacken von Ihm kommen. Solltest du genug in der Hand haben dann definitiv eine neue Anzeige schalten bei der Polizei. Kannst Du auch jetzt schon machen weil es mittelrweile deine ganze Familie betrifft. Nur müssen Beweise vorliegen am besten telefonate aufnehmen...SIMS aufheben oder die Vorwürfe im FB.

Sachlich zur Polizei gehen und nur das melden wo ihr Fakten dazu habt. Wenn noch nicht klar ist, dass er dahinter steckt, kommt das schon noch raus, keine Angst.

Dem Arbeitgeber vorlegen....Nein. Das Verfahren wurde eingestellt. Somit ist der Ex unschuldig und es wäre üble Nachrede. Eine neue Anzeige würde wohl was bringen, wenn Ihr entsprechene Beweise habt.

mieter1964 
Fragesteller
 05.08.2014, 11:08

Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt und nicht weil er Unschuldig ist