auctoritas haftung?

1 Antwort

V kann nicht auf Schadensersatz haftbar gemacht werden, da der Sklave nicht nur an K verkauft, sondern auch freigelassen wurde. Aufgrund dieser Freilassung hat V sämtliche Rechte an dem Sklaven abgetreten. Allerdings ist K über diese Umstände nicht informiert und hält den Sklaven in seinem Besitz. Daher könnte E einen Herausgabeanspruch gegen K geltend machen. Dieser Anspruch würde jedoch hinfällig, sobald K erfährt, dass der Sklave freigelassen wurde und somit nicht mehr seinem Besitz unterliegt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – LK Latein