Attest Pflicht?
folgendes Problem meine Lehrerin hat mir mit einem Attest Pflicht gedroht, obwohl meine ganzen fehl Stunden mit einem Attest entschuldigt sind. Darf man das? wie sieht es rechtlich aus.
wenn es hilft: Bundesland nrw alter: volljährig und nicht mehr schulpflichtig.
schulform: Oberstufe.
2 Antworten
Grundsätzlich darf die Schule natürlich eine Attestpflicht einfordern!
Eine Attestpflicht wird eingeführt, wenn ein Kind / ein Jugendlicher sehr viele Fehlstunden hat und man daran zweifelt, dass das Kind wirklich immer krank ist.
Eine Attestpflicht einzuführen, obwohl alle Fehlzeiten mit Attest belegt sind? Dass wiederspricht sich jedoch...
Es muss nicht immer Rechtsgrundlagen geben. Auch eine Schule darf in bestimmten Bereichen autonom agieren. Die Klassenkonferenz darf eine Attestpflicht für Schüler beschließen.
Bei einer Attestpflicht handelt es sich um einen Verwaltungsakt, eine solche Maßnahme muss natürlich eine Rechtsgrundlage haben.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie dies nicht dürfen?
Primär existiert eine Schulpflicht. Und Fehlzeiten können nur mit triftigem Grund auftreten. Da ist das doch gar kein Problem, wenn dafür ein Attest gefordert wird - wie sonst willst du Fehlzeiten ohne ärztliche Bescheinigung als gesundheitlichen Grund belegen können?
Aber wenn du das unbedingt zum Nachlesen brauchst: SchulG des Landes NRW §43 Abs. 2
Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie dies nicht dürfen?
Das deutsche Verwaltungsrecht basiert nicht auf einem Verbots sondern auf einem Ermächtigungsprinzip. Kann man - ziemlich abstrakt - aus Art. 20 Abs. 3 GG heraus lesen.
Aber wenn du das unbedingt zum Nachlesen brauchst: SchulG des Landes NRW §43 Abs. 2
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat mit Schreiben vom 23.06.2016 aber dahingehend eine etwas konkrete Rechtsgrundlage mitgeteilt. Das MSB vertritt die Auffassung, dass eine Attest nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung verlangt werden darf.
*Kleiner Fehler, es sollte »23.03.2016« und nicht »23.06.2016« heißen.
Ein Attest darf in NRW nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung gefordert werden wenn begründete Zweifel bestehen, dass die Person wirklich aus gesundheitlichen Gründen fehlt. D.h. eine grundsätzliche Attestpflicht - mit der man dir gedroht hat - ist unzulässig.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie dies dürfen?