Attest Pflicht?

2 Antworten

Grundsätzlich darf die Schule natürlich eine Attestpflicht einfordern!

Eine Attestpflicht wird eingeführt, wenn ein Kind / ein Jugendlicher sehr viele Fehlstunden hat und man daran zweifelt, dass das Kind wirklich immer krank ist.

Eine Attestpflicht einzuführen, obwohl alle Fehlzeiten mit Attest belegt sind? Dass wiederspricht sich jedoch...

OnePerson19  14.11.2022, 21:06
Grundsätzlich darf die Schule natürlich eine Attestpflicht einfordern!

Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie dies dürfen?

0
Linuel  14.11.2022, 21:09
@OnePerson19

Es muss nicht immer Rechtsgrundlagen geben. Auch eine Schule darf in bestimmten Bereichen autonom agieren. Die Klassenkonferenz darf eine Attestpflicht für Schüler beschließen.

0
OnePerson19  14.11.2022, 21:14
@Linuel

Bei einer Attestpflicht handelt es sich um einen Verwaltungsakt, eine solche Maßnahme muss natürlich eine Rechtsgrundlage haben.

0
Xandros0506  14.11.2022, 21:17
@OnePerson19

Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie dies nicht dürfen?
Primär existiert eine Schulpflicht. Und Fehlzeiten können nur mit triftigem Grund auftreten. Da ist das doch gar kein Problem, wenn dafür ein Attest gefordert wird - wie sonst willst du Fehlzeiten ohne ärztliche Bescheinigung als gesundheitlichen Grund belegen können?

Aber wenn du das unbedingt zum Nachlesen brauchst: SchulG des Landes NRW §43 Abs. 2

0
OnePerson19  14.11.2022, 21:30
@Xandros0506
Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie dies nicht dürfen?

Das deutsche Verwaltungsrecht basiert nicht auf einem Verbots sondern auf einem Ermächtigungsprinzip. Kann man - ziemlich abstrakt - aus Art. 20 Abs. 3 GG heraus lesen.

Aber wenn du das unbedingt zum Nachlesen brauchst: SchulG des Landes NRW §43 Abs. 2

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat mit Schreiben vom 23.06.2016 aber dahingehend eine etwas konkrete Rechtsgrundlage mitgeteilt. Das MSB vertritt die Auffassung, dass eine Attest nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung verlangt werden darf.

0

Ein Attest darf in NRW nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung gefordert werden wenn begründete Zweifel bestehen, dass die Person wirklich aus gesundheitlichen Gründen fehlt. D.h. eine grundsätzliche Attestpflicht - mit der man dir gedroht hat - ist unzulässig.