Attest?

4 Antworten

Was meinst du mit " ubd hat AUCH einen NORMALEN Dr. Titel"?

Sie ist Tierärztin UND Humanmedizinerin? Wenn sie einen Dr med. hat und in Deutschland zugelassen ist, dann darf sie ärztliche Atteste auch für Menschen ausstellen. Hat sie lediglich Tiermedizin studiert und einen Dr. med.vet. , dann darf sie ebenso wenig ein Attest ausstellen wie ein Dr. jur. oder Dr. rer. nat.

Sie würde sich strafbar machen, würde sie ihrern Dr. Titel nutzen um den Eindruck zu erwecken sie wäre Ärztin für Humanmedizin. Der Begriff "ärztliche Bescheinigung" dürfte nicht in Verbindung mit einem menschlichen Patienten verwendet werden und die Verwendung des Titels muss korrekt und vollständig sein.

Nein, das geht nicht. Auch een sie einen Dr. Hat, ist der für Tiermedizin und nicht für humanmedizin. Und wen dan könnte ja auch ein physiker ein attest austellen, solange er ein dr. Tittle hat. Oder ein Sprachwissenschaftler etc. In deutschland ist der dr. Ein tittle wie der Professor den auch nicht nur ein Prof an einer uni haben kann. Solche tittle haben nichts mit den job zu tun. Den auch ein Artzt kann ein dr. In geschichte haben. Also würde das nicht gehen. Es hat ja auch nicht jeder Artzt einen Doktor Titel.

LG

auf dem Attest könnte stehen: "ihr ist hundeelend" das würden auch Lehrer verstehen.

Ich halte das für möglich. Aber ich würde das an ihrer Stelle vielleicht eher in einem freundlichen Brief erklären.

Ein einfacher Dr. Titel wird da nicht reichen. Wenn dann müsste sie schon einen Dr. in Humanmedizin haben. Und selbst dann wäre das Attest immer noch recht zweifelhaft.