Arbeitsverweigerung = Vertragsbruch Probezeit?
Moin ich befinde mich noch in der Probezeit und der Job kotzt mich an.
Ich hab langsam keine Nerven mehr dazu. Wenn ich einfach die arbeite abbreche ist das ja Arbeitsverweigerung, da ich ja diesbezüglich nicht Bescheid gebe. Oder ist das schon Vertragsbruch? Welche Strafen würden denn auf mich zukommen?
6 Antworten
Arbeitsverweigerung bedeutet sofortige Kündigung. Ob Schadensersatz gefordert werden kann, hängt wieder davon ab, ob ein Ersatz für dich auch kurzfristig möglich ist. Den muss der Arbeitgeber dann auch belegen.
Rede mit deinem Arbeitgeber. Vielleicht lässt er dich schon vorher aus dem Vertrag raus, in der Probezeit sollte das kein Problem sein. Mit der Einstellung bist du sicher keine große Hilfe für den Betrieb.
Strafe nur, wenn eine solche auch vertraglich wirksam vereinbart wuerde.
Schadensersatzansprueche dann, wenn dem Arbeitgeber durch deine Nichteinhaltung der Kuendigungsfrist ein nachweisbarer Schaden enstanden ist, der bei Einhaltung der Kuendigungsfrist nicht entstanden waere.
Wieso kündigst Du nicht einfach? In der Probezeit jederzeit möglich.
Du könntest darum bitten, freigestellt zu werden. Dann wärst Du auf der sicheren Seite.
Arbeitsverweigerung ist normalerweise Vertragsbruch.
Hab ich ja, aber es gibt eine Frist von 2 Wochen und die ist erst in einer rum