Arbeitsrecht, darf ein Abschlusszeugnis schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis das 4 Wochen alt ist, Vielen Dank für die Hilfe!?
Arbeitszeugnis, Arbeitsrecht
1 Antwort
Einfache Antwort: Nein!
Zwar darf ein Arbeitszeugnis in einzelnen Punkten von einem zuvor erteilten Zwischenzeugnis abweichen, wenn es dafür schwerwiegende Gründe gibt.
In der von Dir geschilderten Situation - Abstand von 4 Wochen zwischen Arbeitszeugnis und zuvor erstelltem Zwischenzeugnis - dürfte das aber undenkbar sein.
Dazu gibt es auch Urteile der Arbeitsgerichte, auch des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. 10. 2007 – 9 AZR 248/07); dort heißt es im Leitsatz:
Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt.
Hier ging es darum, dass sogar bei einem Betriebswechsel der neue Inhaber bei der Ausstellung des Endzeugnisses an die Beurteilung im Zwischenzeugnis durch den alten Betriebsinhaber gebunden war.
Du kannst also, wenn das Arbeitszeugnis schlechter ausgefallen ist, als das Zwischenzeugnis, vom Arbeitgeber eine Korrektur verlangen und diese unter Umständen auch gerichtlich durchsetzen.
Viel Erfolg beim Durchsetzen!
So als kleines Feedback. Das Arbeitszeugnis wurde im vollen Umfange dem des Zwischenzeugnisses angepasst!
Das ist doch auch mal schön zu hören! 😊
Super. Vielen Dank. Ihre Antwort ist sehr hilfreich gewesen!!!