Arbeitgeberwechsel - bereits gebuchter Urlaub?

6 Antworten

Beim neuen Arbeitgeber entsteht in den ersten 6 Monaten nur ein Teilanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs fuer jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhaeltnis besteht.

Erst nach 6 Monaten entsteht erstmals der volle Jahresanspruch (mindestens der gesetzliche von 4 Wochen). Dafuer muesste das neue Arbeitsverhaeltnis aber noch im Juni beginnen. Beginnt es erst nach dem 30. Juni, kann es im laufenden Kalenderjahr ja nicht mehr laenger als 6 Monate bestehen.

Darauf sind dann aber vom ehemaligen Arbeitgeber bereits fuer das gleiche Kalenderjahr gewaehrte oder ausbezahlte Urlaubstage anzurechnen. Wenn du dir vom ehemaligen Arbeitgeber aber nichts auszahlen laesst, gibt es auch nichts anzurechnen.

Anders herum entsteht beim alten Arbeitgeber auch nur dann der volle Jahresanspruch (mindestens jedenfalls der gesetzliche von 4 Wochen), wenn das Arbeitsverhaeltnis dort nach dem 30. Juni endet.

Bei eventuellen ueber dem gesetzlichen Mindestanspruch liegenden vertraglichen Urlaubsteilen kommt es jeweils auf den Vertrag an.

Du kannst es also drehen und wenden, wie du willst. Bis zum Ende des Sommers wirst du beim neuen Arbeitgeber nur einen sehr geringen Urlaubsanspruch erworben haben, der bestenfalls fuer ein paar Tage Urlaub ausreichen wird. Wahrscheinlich wird dir der neue Arbeitgeber auch hoechstens den bis dahin erworbenen Urlaubsanspruch gewaehren. Es waere zumindest recht ungewoehnlich, wenn er dir dann auch schon im Vorgriff auf in diesem Jahr vermutlich noch entstehende Ansprueche mehr gewaehren wuerde.

sagt dir dein gesunder Menschenverstand nicht das du mit dem neuen AG sprechen solltest

du kannst es auch lassen, einfach zur Arbeit gehen und den Urlaub nicht antreten.

Oder sollte ich meinem aktuellen Arbeitgeber sagen, dass er mir den Urlaub nicht auszahlen möchte und diesen dann "mitnehmen"?

Was meinst du mit mitnehmen? Man kann seinen Urlaub nicht zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Du kannst deinen neuen Arbeitgeber fragen, ob du für den geplanten Urlaub von ihm frei bekommst.


baerenhausen  12.05.2025, 16:40

Ich hätte den gebuchten Urlaub bereits beim Vorstellungsgespräch erwähnt und abgeklärt, ob er genehmigt wird.

Hallo an dich,

wenn du dich nochmals genauer erkundigen magst zum Thema, bspw. zu ggfs. Voraussetzungen von Urlaubsmitnahmen, kann dir ggfs.

Liebe Grüße

Sabine

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Pädagogin, Kontakterin, Ausbilderin, Beraterin

Sag dem neuen Arbeitgeber offen Bescheid über die geplanten Reisen.

Mitnehmen kannst du den Urlaub nämlich nicht, nur auszahlen lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Keine Rechtsberatung