Arbeitgeber ordnet mich an auf Datenschutz zu verzichten (Softwareentwicklung) wer haftet?

3 Antworten

Dein Arbeitgeber (oder sonstwer) kann Dir keinen Persilschein ausstellen.

Du bist, da Du auch noch voll in dem Bewusstsein agierst, in der Verlosung der Staatsanwaltschaft.

More or less.

Freibrief für Schmierestehen gibt es auch nicht.


Inkognito-Nutzer   06.07.2025, 19:04

Mh dachte ich mir... Aber gibt es da nicht Verfahren wie ein Haftungsausschluss bei dem ich ggf. auch vertraglich darauf hinweise, dass keine abschließende Garantie für den Datenschutz gilt und dies seitens des Arbeitsgebers ggf. extern zu prüfen ist?

DietmarBakel  06.07.2025, 19:09
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja, das hört sich gut an.

Die Worte würde ich weglassen "abschließende, ggf. extern"

Ich bin aber kein Jurist und die denken ja teilw. sehr speziell :-)

Die Frage - als was bist du bei diesem AG beschäftigt? Ein Krankenpfleger, der in seiner Freizeit programmiert ist etwas anderes wie ein ITler

Programmieren kannst du vieles - das Programm einführen und die Genehmigung Datenschutz einholen - muss dein AG.

Der ist ja auch für die Datensicherheit seines Netzwerk verantwortlich.


Inkognito-Nutzer   06.07.2025, 19:09

Danke für deine Antwort!

Sagen wir in dem Fall einfach, dass das hinkommt. Ich bin in etwa als Pflegehelfer eingestellt, aufgrund vorheriger langjähriger Erfahrung im Bereich digitale Medien habe ich mittlerweile eine Zusatzstelle bekommen.

Die anderen Nachrichten sagen eher das Gegenteil, ich wäre verantwortlich.

Ich schätze mal ich gebe das mal an meinem Arbeitsrechtler weiter...

kabbes69  06.07.2025, 20:24
@Inkognito-Beitragsersteller

Es ist halt die Frage - will dein Chef dich für das Programm entlohnen, was wird schriftlich zwischen euch vereinbart..

Geht es hier um eine interne Anwendung oder kann ich deine Anwendung irgendwann googeln - dann benötigst du ja auch ein Impressum und eine Erklärung Datenschutz. Wer steht dann dort drin?

Als Unternehmer mit Patientendaten muss er doch bereits eine Datenschutzerklärung und Verfahrensverzeichnis haben, er muss ein "Leck" durch Selbstanzeige melden oder ist dies nun ein Teil deiner Zusatzstelle .

Die Genehmigung des Datenschutzbeauftragten muss er vor Einführung/ Veröffentlichung einholen .

Inkognito-Nutzer   06.07.2025, 22:24
@kabbes69

Besten Dank, die Anwendung ist rein für den internen Gebrauch und wird niemals der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Ich habe ein Zusatzgehalt, für das ich pauschal in der Digitalisierung des Unternehmens mitwirke.

kabbes69  07.07.2025, 18:06
@Inkognito-Beitragsersteller

Dann weise die Funktion Datenschutzbeauftragter oder IT Sicherheitsbeauftragter von dir.

Bei Mitwirkung... muss es noch einen geben, der das Krönchen der Verantwortung auf hat - den musst du an Hand der Organisation finden ;-)

Viel Erfolg.

da du diese vom Arbeitgeber nicht bekommen wirst - stellt sich die Frage nicht.

Aber probiere es mal, dann weisst du, WARUM er dir das Risiko gibt und selber nicht eingehen will.

Und dann erst Recht: Pfoten weg....


Inkognito-Nutzer   06.07.2025, 18:50

Kurzum: Ich hafte persönlich?
Aktuell sitze ich am längeren Hebel. Er will die Software und wird mir das wahrscheinlich auch schriftlich bestätigen.

Die Frage ist: Hat das überhaupt rechtlichen Bestand wenn er mir sowas bestätigt?