Arbeitgeber erteilt rechtswidrige Arbeitsanweisung?

7 Antworten

Rechtswidrige Anweisungen müssen/dürfen nicht befolgt werden.

Das Betreten von fremden Grundstücken ist hingegen nicht zwangsläufig verboten. Es gibt auch Ausnahmen wie "Hammerschlags- und Leiterrecht" oder rechtfertigende Notstände.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich eingezäunte Grundstücke betrete, bei dem ich "etwaige Hindernisse überwinden soll".

Welchen Nutzen hat dein Arbeitgeber von dieser Aktion? Schließlich muss er dafür zahlen.

Näher will ich da nicht ins Detail gehen.

Das ist auch eigentlich gar nicht erforderlich. Du kannst aber bestimmt sagen, was du machen sollst, sobald du auf dem Grundstück bist, oder? Eine durchaus berechtigte Frage, die dir etwa auch der Bewohner des Hauses stellen könnte.

Offensichtlich sollst du auch unterschiedliche Grundstücke betreten.

Und was spricht dagegen den üblichen Weg zu nehmen. Auch eingezäunte Grundstücke haben in der Regel einen Zugang.

Gibt es einen Paragraphen im Arbeitsschutzgesetz wo steht, dass man die Arbeitsanweisung verweigern darf?

Wenn du dich selbst strafbar machst, indem du den Anweisungen deines Arbeitgebers Folge leistest, kannst du diese selbstverständlich auch verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Er sagt, das ist Legal, ich sage, dass ist Hausfriedensbruch und damit Illegal.

Ich halte es für utopisch, dass ein Arbeitgeber seine Angestellten zu Straftaten anstiftet oder diese diskutiert.

Na die richtige Antwort hängt doch sehr stark von deiner Aufgabe und deinem AG ab.

Es gibt Gesetze und Vorschriften die erlauben das Betreten ,zB zur Abwendung von Gefahr, ohne explizite Zustimmung des Eigentümers/Besitzer.

Manchmal genügt auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt - damit ist der Informationspflicht auch genüge getan.

Ohne Kenntnis des Hintergrundes - bewegst du dich im Bereich der Arbeitsverweigerung, im Zweifel lass.es dir von deinem Chef schriftlich geben.

Das Arbeitschutzgesetz hat nichts mit Landfriedensbruch zu tun.

Daher wird dort nichts zu finden sein.


Inkognito-Nutzer   21.05.2024, 10:46

Meine Frage war ob im Arbeitsschutzgesetz etwas von illegalen Anweisungen steht.

1

Antworte deinem Arbeitgeber so:

Anrede bla bla
ich kann die Anweisung, eingezäunte Grundstücke zu betreten und Hindernisse zu überwinden, nicht befolgen, da dies einen Verstoß gegen § 123 StGB (Hausfriedensbruch) darstellt. Gemäß § 15 ArbSchG und § 275 Abs. 3 BGB habe ich das Recht, rechtswidrige Anweisungen zu verweigern.
Grußformel bla bla

§ 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Beschäftigte müssen keine Anweisungen befolgen, die offensichtlich gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen oder ihre Gesundheit gefährden.

§ 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Beschäftigte haben das Recht, Mängel zu melden, die die Sicherheit und Gesundheit beeinträchtigen.

§ 123 Strafgesetzbuch (StGB): Das widerrechtliche Betreten von Grundstücken gegen den Willen des Berechtigten ist Hausfriedensbruch und strafbar.

§ 275 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Arbeitnehmer dürfen eine Leistung verweigern, wenn diese unzumutbar ist.