Waso ist das wichtigste Dokument für Arbeiten am Kundenfahrzeug?
A: Der vom Kunden unterschriebene Auftrag B: Die Arbeitsanweisung des Meisters C: Die Instruktion des Fahrzeugherstellers
3 Antworten
Das ist eine schwierige Frage und sollte von einem Rechtsanwalt geprüft werden..
Ich persönlich denke / vermute das es so sein könnte.,.. :
Was du willst ist deine persönliche Sache .. Die Werkstatt darf das eigendlich nicht den sie ist dem Hersteller und seinen Instandsetzungsangaben bei einer Vertragswerkstatt vertraglich Verpflichtet.
Wenn die Werte nach deinen Wünschen eingestellt werden sollen dann erkläre Schriftlich einen Haftungssausschluss für die Werkstatt und das die für eventeulle Folgen seien es Verschleissschäden oder eventuell sogar Unfälle und dern Folgen nicht haftbar gemacht werden kann.. Unterschrieben mit Datum und ort wird daraus ein Dokument das rechtsgültigkeit bekommt..
Mit einem solchen Freibrief wird auch deine Werkstatt dann deine Werte einstellen aber das muß bei Auftragserteilung klar sein und auch geklärt werden.
Da Werkstätten jedoch für ihre Arbeit haften ist das nicht so einfach wie man denken mag.. das kann sogar bis zur existenzvernichtung gehen wenn entsprechende Schäden auftreten..
So ganz nebenbei verzichtet man auch gegenüber seiner eigenen Versicherung auf Schadensregulierung gegenüber Dritten ....; denn die wird Im Falle eines Schadenseintrittes zwar in Vorleistung gehen , aber bestimmt jeden gezahlten Euro zurückholen wenn denen ein derartiges Schreiben vorgelegt wird.. und dieser vorgang falscher Achseinstellwerte ( dadurcvh bedingte beinträchtigung der Betriebserlaubnis ) Unfallursächlich sein kann.. Joachim
Kommt ganz drauf an, um was es geht.
Wenn ich den Auftrag gebe, mein Fahrwerk mit speziellen, von mir vorgegebenen Werten, einzustellen, dann hat das so zu geschehen, egal, ob die Herstellerangaben abweichen und der Meister etwas anderes sagt.
Alternativ hätte man den Auftrag ablehnen müssen, wenn man meint das nicht machen zu wollen.
Der unterschriebene Auftrag.
Was der Hersteller oder der Meister sagt, spielt keine Rolle, wenn am Ende der Kunde nicht zahlt, weil kein Vertrag existiert oder irgendwas gemacht wurde, was laut Meister oder Hersteller nötig wäre, was der Kunde aber so nicht in Auftrag gegeben hat.