Arbeitgeber bezahlt nur 0,30 Cent für Besorgungen für's Geschäft?
Hallo, leider finde ich in google die passenden Antworten nicht.
Meine Tochter fährt auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg von je 8,5 km weil sie in einer Bäckerei die Torten für das Restaurant abholen muss. Dies macht sie mit ihrem privaten Auto.
Da das regelmäßig vorkommt haben wir angefragt ob sie da Benzingeld dazu bekommt. Leider gibt es nur 0,30 Cent pro Km, das finden wir nicht zeitgemäß. Schließlich muss sie da einen Umweg fahren.
Ist das eurer Meinung nach gerechtfertigt und wir sehen das zu eng?
0,30 Cent
Ich vermute 0,30 €. Pro Tag oder pro km?
0,30 Cent pro km.
Sind 0,30 €/km = 30 Cent/km gemeint?
ja, sorry
13 Antworten
Es geht hier weniger darum, was gerechtfertigt ist, sondern vor allem auch um steuerrechtliche Fragen ...
Die 30 Cent pro Kilometer dürfen steuerfrei erstattet werden, würde der AG mehr zahlen, entstünde zu versteuerndes Einkommen, d. h. Deine Tochter hätte bis zu einem gewissen Satz, der vom persönlichen Steuersatz abhängt, genau keinen Cent mehr in der Tasche, aber richtig viel Aufwand.
Also erstmal ist es Arbeitszeit wenn sie Besorgungen für die Firma macht, das heißt sie muss dann nicht nur versichert sein sondern auch die Arbeitszeit gutgeschrieben bekommen.
Dann kann der Chef nicht verlangen das sie ihren privaten Wagen für betriebliche Zwecke nutzt, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Somit kann sie ruhigen Gewissen ablehnen. Auch ist die Zahlung der 0.30€/km keine verpflichtende Zahlung. Mehr geht aber steuerrechtlich nicht. Denn mehr würde sie dort nämlich auch nicht bekommen.
Viel wichtiger ist aber: Wenn es nicht klar geregelt ist kann es bei Unfällen und den daraus resultierenden Schäden kritisch werden, diese muss der AG ggf nicht zahlen. Was er aber definitiv nicht zahlen muss wäre eine etwaige Herabstufung in der Versicherung.
Die 0.30 sind ok.
Klär das nir ab wie es im Schadensfall ist. Normalerweise ist der direkte Weg zur Arbeit versichert.
Ist abgeklärt, im Schadensfall wird das trozdem übernommen. Danke
Ich finde, wer eine Besorgung für die Firma auf dem Weg zur Arbeit unternimmt, sollte auch für den Zeitaufwand entlohnt werden.
Wenn durch das Fahren des Umwegs der Weg zur Arbeit insgesamt 10 min länger dauert als üblich, dann sollte dies dem Arbeitszeitkonto zugerechnet werden, und man bräuchte dann z. B. nicht 8 Stunden, sondern nur 7:50 Stunden vor Ort zu arbeiten.
Die Arbeitszeit ist kein Thema, die kann sie sich aufschreiben.