Anzeige wegen cybermobbing?

3 Antworten

Das wird ein Strafbefehl oder Bußgeldbescheid sein. Entweder hat der Staatsanwalt es als Ordnungswidrigkeit eingestuft und ein Bußgeld verhängt oder es wird dir angeboten das Verfahren gegen Auflage (Zahlung 300 €) einzustellen. Mit beidem kommst du kostengünstig weg.

Ich bin mir nicht sicher, ob du da wirklich nichts mit zu tun hast oder ob du nur glaubst, dass man dir das nicht nachweisen kann. Aber eine Gerichtsverhandlung ist durchaus ein Risiko für dich und vermutlich kann man über IP-Adressen und Angaben bei der Anmeldung das sehr wohl zu dir zurückverfolgen. Sonst wäre keine Strafe ausgesprochen worden ohne eindeutige Beweise.


Tayfun64 
Beitragsersteller
 27.12.2024, 18:01

Ich habe mit dem Fall nichts am Hut!

 Die Beraterin meinte dass dies vor Gericht gehen wird

Deine Beraterin hat da aus juristischer Sicht aber nichts zu melden, wie du selbst festgestellt hast.

Wenn ein Gericht entschieden hat, dass du 300 € zu zahlen hast (sollte halt ein ordentlicher amtlicher Brief sein), dann hast du das zu zahlen. Beweise sind vor Gericht nicht grundsätzlich notwendig, die Gesamtkonstellation ist relevant. Hättest dir bei Tatvorwurf zeitnah einen Anwalt besorgen müssen.


Tayfun64 
Beitragsersteller
 27.12.2024, 18:01

Mir wurde gesagt dass es zu 100% eine Anhörung gibt und ich mir dann zeitnah einen Anwalt zuziehen kann

Tayfun64 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 01:49
@vogerlsalat

Ja alles gut. Ich hab nichts zu verbergen. Und der Verlierer wird die Kosten übernehmen :)

Schau mal ob du gegen diese Strafe Einspruch erheben kannst, das sollte auf der Strafverfügung draufstehen.


vanOoijen  27.12.2024, 17:50

Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl ist eine Woche - verdammt kurz. Danach ist der rechtskräftig, Du giltst als verurteilt und kannst keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Es kommt zu keiner Hauptverhandlung und Du musst die Geldstrafe zahlen.

So Bagatellen werden immer öfter per Strafbefehl abgearbeitet, was ich zwar wegen Überlastung der Justiz einerseits verstehe, andererseits kritisiere. Gerade auch wegen der kurzen Frist.

vogerlsalat  27.12.2024, 20:37
@vanOoijen

Ja,i st sehr kurz, aber solche Briefe sollte man halt nicht liegen lassen.

vanOoijen  27.12.2024, 22:48
@vogerlsalat

Sei fünf Tage nicht zuhause oder im Krankenhaus und Du bist rechtskräftig verurteilt. Vor der RAF-Zeit konnten man in Deutschland überhaupt niemanden in Abwesenheit verurteilen. Ohne Hauptverhandlung erst recht nicht. Strafbefehl ist einfach nur mies.

vogerlsalat  27.12.2024, 23:08
@vanOoijen

Ich gehe doch davon aus, dass so ein Brief per Unterschrift quittiert werden muss und erst dann als zugestellt gilt.

vanOoijen  28.12.2024, 01:04
@vogerlsalat

Ja, darauf wird spekuliert. Das entlastet die Justiz.

Und Zweifel, die für die Unschuld des Angeklagten sprechen könnten werden erst gar nicht gehört. Schnellentscheidung nach Aktenlage

Daher würde ich die 360€ Verfahrenskosten im Falle einer Verurteilung vor dem Amtsgericht immer eher riskieren als einen Strafbefehl zu akzeptieren, aber viele so Verurteilte sind suchtkrank, psychisch krank, öffnen ihren Briefkasten nicht etc. Und schon sind sie rechtskräftig verurteilt.

C'mon der FS spricht schon im Text von Jugendgerichtshilfe... Jemand der damit zu tun hat ist ein Krimeller und wird im Zweifel schon schuldig sein, vor allem wenn er Tayfun heißt...

Justizia ist blind - in der Theorie.

Und menschlich nur im Gerichtssaal. Nach Aktenlage sieht das anders aus.

vanOoijen  28.12.2024, 01:09
@vogerlsalat

Aber vielleicht denkt seine Betreuerin bei der Jugendgerichtshilfe ja wie ich und hat fristgerecht Einspruch eingelegt, damit sich der FS in einer Hauptverhandlung äußern kann. Wird er freigesprochen oder das Verfahren eingestellt (das geht tatsächlich auch noch nach der Hauptverhandlung - sozusagen Freispruch dritter Klasse) zahlt er die Kosten des Verfahrens nicht - sogar dann nicht, wenn es andere Auflagen geben sollte.