Anzeige dafür dass das Fahrrad von FrEuNd geklaut wurde?
Hi brauche grad echt hilfe bin 14 m aufjedenfall ist etwas passiert mein Freund hat mir sein Fahrrad ausgeliehen ich hab es abgestellt Abgeschlossen und am nächsten tag wurde es geklaut er meinte ich werde angezeigt wenn ich ihm keine 50€ gebe. Kann er mich dafür anzeigen? Geld werd ich ihn nicht geben vorallem ist es schon 1jahr her... Eins steht schonmal fest er ist nicht mehr mein freund wenn er mit anzeige droht
7 Antworten
Das mit der Anzeige ist seltsam. Aber wenn ich mir etwas ausgeliehen hätte, und es kommt weg oder geht kaputt, dann versuche ich, dem Besitzer den Schaden zu ersetzen. Wahrscheinlich sieht Dein Freudn das genauso und hat nun ein Jahr lang gewartet, dass Du Dich mal bewegst.
Naja was? Hat er sein Fahrrad denn nicht gegen Diebstahl versichert?
Wäre jetzt egal wer es wo abgestellt hat. Wenn dein ex Freund eine Versicherung hätte. Vielleicht eingeschlossen in die Hausratversicherung oder separate Fahrradversicherung.
Deine PHV bezahlt das Rad jedenfalls nicht. Denn dein ex Freund hat es dir freiwillig ausgeliehen. Damit nimmt er in Kauf, daß es dir geklaut werden könnte.
Anzeige bringt nix, da keine Straftat deinerseits vorliegt.
Du schuldest ihm jedoch ein Fahrrad. Entweder das, welches er dir geliehenen hat oder einen gleichwertigen Ersatz.
Das wird regelmäßig der Knackpunkt sein - ob das entwenden lassen noch unter den vertragsmäßigen Gebrauch der Sache zählt.
Moin,
hat er ggf es selbst mit einem Zweitschlüssel mitgenommen und versucht nun noch an Geld zu kommen. Nach einem Jahr wäre es etwas spät für ne Anzeige.
mfG
Verliehen ist verliehen. Und man verleiht nichts, ohne das Risiko in Kauf zu nehmen, dass z.B. Diebstahl, Unfälle o.Ä. passieren können.
Ist mit einem Auto z.B. genauso.
Das sieht das BGB anders. Das verlangt doch tatsächlich vom Entleiher, die Sache zurückzugeben.
Ach stimmt ja. Die Sache mit Besitz und Eigentum. Hab ich übersehen. Trotzdem gibt es auch die anderen Fälle.
Da muss ich leider widersprechen. Der Anspruch auf Rückgabe ist unmöglich und geht damit unter. Der Entleiher muss nur zahlen, wenn ihn ein Verschulden trifft.