Anzeige an meinen Vater wegen Beleidigung an Lehrer?
Also ich m 18 gehe zurzeit noch auf der Schule, und da mein Vater geschäftlich reisen musste hat er mir ne SMS geschrieben dass ich kurz aus dem Unterricht komme und er mir Geld gibt für die 4 Tage. Mein Lehrer hat es mir aber nicht erlaubt raus zugehen und deshalb bin ich es auch nicht. Hab dann meinem Vater geschrieben dass ich nicht darf. Dann kam er nach einigen Minuten rein und motzte meinen Lehrer an dass er nicht zu entscheiden habe ob ich raus darf oder nicht. Mein Lehrer meinte darauf dass er das sehr wohl zu entscheiden hat, dann ist mein Vater quasi ausgetickt und hat ihn als hässlichen hu* beleidigt. Mir war es ein wenig peinlich aber konnte meinen dad auch verstehen da er sich beeilen musste um seinen Flieger noch zu bekommen.
Die Klasse fand die Aktion von meinem Vater natürlich geil aber mein Lehrer meinte zu mir dass er meinen auf jeden Fall Vater anzeigen werde. Da wir noch nie eine Anzeige bekommen haben habe ich Angst dass wir ja keinen Anwalt haben und mein Vater Probleme bekommt. Mein Vater weis natürlich noch nichts davon und ich möchte es ihn auch nicht sagen. Aber ich habe mal gehört dass wenn meinen keinen Anwalt hat einen umsonst bekommt? Spielt das ne Rolle wie viel mein Vater verdient weil mein Vater verdient jetzt ungelogen monatlich um die 6000€. Aber ich will nicht dass er zahlen muss für einen Anwalt weil ich sonst wahrscheinlich weniger Taschengeld bekomme..
Weis einer mehr davon?
12 Antworten
Anzeigen wegen Beleidigung sind sog. "Antragsdelikte". Die werden in der Regel eingestellt und am sog. "Privatklageweg" verwiesen. Da man bei der Privatklage die Rolle von Polizei und Staatsanwalt übernehmen und außerdem noch ordentlich in Vorkasse gehen muss, macht das so gut wie niemand.
Sollte es widererwartend dennoch nur Anklage kommen, dann spielt das Einkommen deines Vaters eine Rolle.
Ungeachtet vom Strafverfahren könnte dein Lehrer noch Schmerzensgeld wegen Beleidigung fordern. Da muss er aber beweisen, dass ihm ein psychischer Schaden entstanden ist und das dürfte schwer werden´.
Ich würde sagen: Keep cool. Da kommt nichts dabei raus.
Das Thema Beleidigung wird im Strafgesetzbuch §185 geregelt. Da es sich somit um Strafrecht handelt (kein Zivilrecht) kann dein Vater in der Tat einen Verteidiger gestellt bekommen wenn er denn keinen hat. Allerdings, da er ja genug verdient müsste er den auch ersteinmal selber zahlen - ausser er wird freigesprochen, dann zahlt die Staatskasse.
Zum Sachverhalt; Wenn dein Vater kurz die Sicherungen durchgebrannt sind könnte er doch einfach das Gespräch mit dem Lehrer suchen. Das ist das mindeste. Denn der Lehrer baut zu einem großen Maße seinen beruflichen Erfolg auf seiner Glaubwürdigkeit auf. Da helfen solche Bemerkungen vor den Schülern natürlich nicht.
Nur wegen Taschengeld? Ehrlich, sag deinem Vater etwas davon, das ist wesentlich wichtiger als Taschengeld. Du bekommst genug davon, wenn es nix schlimmes passiert.
Es kann sein, daß ein Anwalt zugeordnet wird, wenn keiner zuständig ist in einer bestimmten Sache, bei Einkommen aber bestimmt nicht für umsonst.
Anwälte werden nur zugeordnet wenn ein Fall notwendigen Verteidigung vorliegt (§ 140 StPO), das ist bei einer Beleidigung sehr wahrscheinlich nicht der Fall. Der Beschuldigte muß sich, wenn er denn will, einen Anwalt selbst suchen und ihn auch selbst bezahlen.
Also du solltest deinem Vater unbedingt sagen dass dein Lehrer ihn anzeigen will damit er ,wenn die anzeige kommt, auch nen anwalt hat.