Anzeige?
Hallo wenn man eine Anzeige erstatten tut wie lange dauert es bis man eine Antwort bekommt. Kann man es so machen das es bis vors Gericht geht und das diese Person sich erklären müssen.
Beste Grüße
4 Antworten
Nur weil du Strafanzeige erstattest, bedeutet das nicht, dass man dich in dieser Angelegenheit noch einmal kontaktiert, sofern deine zeugenschaftliche Vernehmung nicht erforderlich ist. Bist du indes Geschädigter, so würde man dich über eine Einstellung des Verfahrens (Nr. 89 RiStBV) sowie auf Antrag hin auch über einen sonstigen Ausgang des Verfahrens (§ 406d I 1 StPO) informieren.
Ob in dieser Sache die öffentliche Klage erhoben wird, entscheidest nicht du, sondern die zuständige StA. Wird von der Erhebung abgesehen, steht es dir als Geschädigter aber zu, hiergegen Beschwerde einzulegen und im Zweifel das Klageerzwingungsverfahren anzustreben (§ 172 StPO). Handelt es sich bei der angezeigten Tat um ein Privatklagedelikt, so kannst du auch auf den Weg der Privatklage verwiesen werden und selbst Anklage erheben.
LG
Wenn es einen Tatverdächtigen gibt, erfährst du als Anzeigenerstatter über den Ausgang des Verfahrens.
Das kann auch zu einer Ladung zur Gerichtsverhandlung führen, wo du dann als Zeuge aussagen musst.
3 Monate oder so. Nein, das entscheiden die, wie weit es geht.
Manchmal verweisen sie dich aufs Zivilrecht, da kannst du so weit gehen, wie du willst.
Musst du nur bezahlen.
Kommt aufs Gleiche raus, er muss es bezahlen und macht gar nichts.
Nein, das tut es nicht. Die Privatklage dient der strafrechtlichen Ahndung der Tat, nicht der Abgeltung etwaiger privatrechtlicher Ansprüche.
"Hallo wenn man eine Anzeige erstatten tut wie lange dauert es bis man eine Antwort bekommt." ... bedingt dadurch, daß die deutsche Justiz hoffnungslos überlastet ist, kann sich derart Verfahrensweise über Wochen, Monate gar Jahre hinziehen bis die Sache so richtig an Fahrt aufnimmt. Oftmals dauert es derart lange, daß die eigentliche Straftat bereits schon verjährt ist und sich dadurch die Sache dann eh erledigt hat für den Beschuldigten.
Oftmals dauert es derart lange, daß die eigentliche Straftat bereits schon verjährt ist
Das ist Unsinn. Einfach mal § 78c StGB lesen.
Bei mir kamen diese nach über 12 Jahren seit Verfahrensbeginn angeschneit. Denen, also diesen Justizvertretern habe ich dann den Marsch geblasen. ☝️ Die haben das bereut, glaub mir. 😜
Besteht ein zivilrechtlicher Anspruch, kannst du diesem stets nachgehen. Darauf wirst du nicht von der StA verwiesen. Verweisen tut man dich im Zweifel auf den Privatklageweg (Strafrichter); dies hat mit einer privatrechtlichen Klage (Zivilgericht) trotz sprachlicher Ähnlichkeit nichts zu tun.