Anwalt zahlt Gutachter ohne Zustimmung?
Hallo, mein Anwalt hat ein Gutachter bezahlt der vom Gericht bestellt war und hat mir das nun in Rechnung gestellt. Darf er das ohne mit mir darüber zu sprechen ?
1 Antwort
Wie kam es denn zu der Gutachterbestellung? Wenn das Gericht ihn bestellt, dann zahlt ihn auch das Gericht. Regelmäßig ist es aber so, dass das Gericht einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe der Gutachtenkosten anfordert. Kann es sein, dass der Anwalt insoweit den Vorschuss geleistet hat.
Mir ist nicht bekannt, dass dem Anwalt der Gutachter in Rechnung gestellt wird. Im Prozess wird ja auch über die Kostentragung entschieden und die unterlegene Partei bekommt die Kostenrechnung, nicht der Anwalt.
Ich vermute jetzt mal, dass Dein Anwalt die Bestellung eines Gutachters beantragt hat. Jedenfalls scheint Dein Anwalt ein gutes Vertrauen in Deine Zahlungsfähigkeit zu haben, wenn er den Betrag vorausbezahlt hat.
In Zivilsachen macht das Gericht nichts von sich aus, sondern nur auf Antrag einer oder beider Parteien. (In Strafsachen ist das anders)
War ein Autounfall. Das Gericht hat den Gutachter bestellt kein Witz.
Es ist richtig, dass das Gericht einen Gutachter bestellt hat, denn nur das Gericht kann im Verfahren einen Gutachter bestellen, jedoch muss eine der beiden Parteien die Bestellung eines Gutachters beantragt haben. Es kann aber gute Gründe geben, warum eine Partei die Bestellung eines Gutachters nicht beantragt. Wenn es das Gericht aber trotzdem tut, dann kann es keinen Vorschuss fordern, sondern die Staatskasse muss für Gutachterkosten aufkommen. Ich weiss natürlich nicht, wie gut Dein "Draht" zu Deinem Anwalt ist, der sollte es Dir aber mit Sicherheit erklären können, wie das ablief.
Genau. Das Gericht wollte einen Vorschuss. Der Anwalt hat das einfach bezahlt....