Anteilige Monatsmiete?
Hallo!
und zwar würde ich aus der WG gekündigt und habe 14 Tage Kündigungsfrist aufgrund von speziellen Bedingungen in einer möbilierten Wohnung. Ich müsste demnach am 17. ausziehen und habe die Miete bereits bezahlt. Meine frage ist nun, ob mir anteilige Monatsmiete zusteht, bitte mit Paragraphen falls vorhanden :)
Hier ein Ausschnitt
3 Antworten
Der Untermietvertrag endet bei Kündigung des Vermieters ohne Angabe eines Grundes am Monatsende >siehe §573 c (3), wenn dioe Kündigung bis zur Monatsmitte (15.01.22) erfolgte. Siehe auch (4) > andere Vereinbarungen zur Kündigung sind unwirksam.
Dein Mietvertrag wurde nach den Bestimmungen des § 549 (2) 2. BGB geschlossen und kann auch nur nach diesen vorgenannten Bestimmungen gekündigt werden.
Außerdem: Mehrere rechtsirrige Passagen sind in deinem Mietvertrag zu finden. Wie ist denn die Gesamtmiete ausgestaltet? Mir schwant Böses!
Was du da beschreibst, trifft so (in D) nicht zu.
Möbliertes Zimmer untervermietet - kurze Kündigungsfrist für Untermieter und Hauptmieter
Eine Kündigung des Vermieters, der in der gleichen Wohnung wohnt, die spätestens (nachweisbar!) am 15. eines Monats der anderen Seite zugeht, beendet den Mietvertrag zum Ablauf des gleichen Monats.
Vorstehendes gilt auch für die Kündigung durch den Untermieter.
Kommt die Kündigung erst später als am 15. bei der anderen Seite an, dann wirkt sie erst zum Ende des folgenden Monats.
Egal, ob du gekündigt hast oder man dich rauswirft, der Vertrag endet laut Gesetz frühestens zum 31.01. Entsprechend gibt es auch keine Miete zurück.
Ausnahme wäre nur eine fristlose Kündigung mit 14-tägiger "Räumungsfrist"...
Dann schreib ab, was in deinem Vertrag steht und auch, in welchem Land du wohnst. Dein Link zur anderen Antwort stammt z.B. von einer Schweizer Seite...
Hier werden die geltenden Regeln inkl. Prargraphen noch mal erklärt...
https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/kuendigungsfrist-moeblierter-wohnraum.html#anchor1
Wenn dir das nicht reicht, geh mit deinen Unterlagen zu einer Beratungsstelle.
Jeder Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten, das schreibt das deutsche Mietrecht so vor, auch dann wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.
Und ja, wenn du mitten im Monat ausziehen musst, dann hast du natürlich Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Miete.
auch dann wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.
es kann mietvertraglich eine kürzere KF vereinbart werden, nur keine längere.
"Das Mietverhältnis über ein möbliertes Zimmer kann laut Art. 266e OR tatsächlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern der Mietvertrag keine längere Frist vorsieht. Sieht der Mietvertrag nichts anderes vor, kann eine Kündigung aber nur auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer ausgesprochen werden."
In DE gilt das BGB. In dem Fall der § 573c Abs. 3
Danach kann ein möbliertes Zimmer, wenn innerhalb der vom VM selbst bewohnten Wohnung, bis zum 15. zum Ende des Monats gekündigt werden.
Die Klausel zu den Kündigungsfristen ist nicht korrekt. Für Vermieter kann keine kürzere Kaündigungsfrist vereinbart werden als für den Mieter.
Kennst du dich da besser aus? In meinem Mietvertrag steht etwas anderes bzw Online auch.