Angaben in schriftlicher Stellungnahme machen?
Meine Freundin (21) hat vor kurzem etwas in geringem Wert (9€) geklaut und wurde erwischt. Nun hat sie von der Polizei einen Brief zur schriftlichen Stellungnahme bekommen. Wir haben die meisten Angaben bereits ausgefüllt und auch das Kästchen angekreuzt, dass sie die Tat zugibt. Nun ist die Frage, ob sie im folgenden Kästchen die Tat näher ausführen sollte oder nicht. Uns ist bewusst, dass es die Möglichkeit zu schweigen gibt. Was wäre ratsam? Rechtlichen Beistand brauch man sich bei diesem „kleinen Vergehen“ warscheinlich eher nicht holen, richtig?
5 Antworten
Ich weiß nicht ob es sich nicht nachteilig für deine Freundin erweisen würde, wenn sie es tut, aber aus einem objektiven Standpunkt sollte sie natürlich ihre Tat näher ausführen, wenn das der Polizeiarbeit hilft. Wer Straftaten begeht, soll die Konsequenzen tragen.
Einfach den Fehler zugeben und um Entschuldigung bitten. FallsAnklage kommt, kannst du immer noch einen Anwalt reich machen.
Hallo Fragesteller380,
es wird zu einer Anklage und Gerichtsverhandlung kommen. Da sollte ein Anwalt involviert sein.
Den Strafantrag, den das Geschäft gestellt hat, kann es nicht mehr zurücknehmen. Damit mag es für eine außergerichtliche Einigung auch zu spät sein.
Der Anwalt kann beurteilen, in wie weit der Wert der gestohlenen Sache eine Rolle spielen mag, und seine Verteidigung darauf abstimmen. Besprecht alle Angaben zum Fall mit dem Anwalt, bevor das die Staatsanwaltschaft in die Hände bekommt.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
Ein Anwalt wird auch ohne Kostennote schon einen Rat geben. Vor Gericht wird das Thema gehen, oder das Verfahren könnte eingestellt werden. Da kann der Anwalt schon schnell was sagen.
Das hier Geldbeträge in keinem Verhältnis stehen, mag ohne Zweifel sein. Was das Strafmaß wäre und wie es sich in einem Verfahren mildern ließe, kommt hinzu.
Ein Anwalt wird auch ohne Kostennote schon einen Rat geben.
Ein Anwalt ist selbsständig und bestreitet von dem was er tut seinen Lebensunterhalt, von kostenlosen Ratschlägen füllt sich sein Kühlschrank nicht.
Vor Gericht wird das Thema geben
Es wird von seiten der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls geben. Diesem Antrag wird stattgegeben und damit ist erstmal Schluss für das Gericht. Mehr wird sich in dem Fall nicht tun.
Es kann auch sein das der Staatsanwalt eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldsumme an eine gemeinnützige Einrichtung anbietet.
Im günstigsten Falle stellt er das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.
Da kann der Anwalt schon schnell was sagen.
Dem Staatsanwalt ist egal was ein Anwalt in diesem Falle sagt, denn der Fall ist klar.
Was das Strafmaß wäre und wie es sich in einem Verfahren mildern ließe, kommt hinzu.
Sollte ein Strafbefehl beantragt werden dürfte sich dieser zwischen 30 und 60 Tagessätzen bewegen und auch so vom Amtsgericht übernommen werden. Da mildert auch ein Anwalt nichts mehr dran herum. Wie bereits gesagt ist das Anwaltshonorar als Beitrag zur Geldstrafe besser angelegt.
Kann sich alles so entwickeln und darstellen - doch ist das zunächts unklar und hängt von der Staatsanwaltschaft ab.
Das Gericht wird nicht widersprechen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt - ggf. unter Auflage einer solchen Zahlung, die dann nicht als Strafe gilt.
Kann sich alles so entwickeln und darstellen
Kann nicht, wird sich so entwickeln.
doch ist das zunächts unklar und hängt von der Staatsanwaltschaft ab.
Da ist nichts unklar, Staatsanwaälte arbeiten so, das ist standartmässiges Verfahren in der Sachen
Das Gericht wird nicht widersprechen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt
Das Gericht wird gar nichts davon erfahren wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt.
Ja, führt die näher aus. Das hilft der Polizei, sich ein Bild zu machen. Bei diesem klein Wert wird nicht viel passieren, bis nichts passieren.
Schreib rein, dass es eine Kurzschlusshandlung war, die ihr natürlich leidtut.
Bei der aktuellen Überlastung der Gerichte wird die Sache wohl ohnehin eingestellt, wenn es das erste Mal war.
Selten so eine unsinnige Antwort hier gelesen !!!
Um wieviel wollen wir wetten das es nicht dazu kommt?
Dazu besteht noch keinerlei Veranlassung. Die Kosten für den Anwalt fangen bei 500 Euronen an, das ist schon ein hübsches Sümmchen das gut für die zu erwartende Geldstrafe verwendet werden kann die auch ein Anwalt nicht verhindern kann.
Der Rest gibt auch nichts vernünftiges her, ausser das die Anwaltskosten weiter steigen.