Angabe eines Geschäftsnamens als Einzelunternehmer (ohne Kleinunternehmerregelung) in bestimmten Fällen zulässig?
Hallo,
ich habe ein Nebengewerbe als Einzelunternehmer gegründet, ohne Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Rechtlich ist mein vollständiger Name (Vor- und Nachname) der offizielle Unternehmensname, den ich auch korrekt überall angebe (z. B. im Impressum und auf Rechnungen).
Für Marketingzwecke möchte ich jedoch zusätzlich einen Geschäftsnamen verwenden, z. B. eine Wortmarke wie „Dodo Industries“ , und diesen auch sichtbar verwenden, etwa so im Impressum:
Dodo Industries
Max Mustermann
Musterstraße 33
00000 Musterstadt
E-Mail: contact@dodo-industries.com
Meine Fragen dazu:
- Ist diese Darstellung im Impressum zulässig? Also die Kombination aus Geschäftsbezeichnung (Wortmarke) und meinem vollständigen Namen als Einzelunternehmer?
- Wie gehe ich in Formularen mit dem Feld „Firma“ um?
- Trage ich dort meinen vollständigen Namen ein (Max Mustermann), da ich Einzelunternehmer bin?
- Oder kann ich dort auch meinen Geschäftsnamen (z. B. „Dodo Industries“) eintragen, vor allem, wenn mein Name bereits in separaten Feldern für Vor- und Nachname abgefragt wird?
Danke für eure Antworten!
5 Antworten
Einen Firmennamen trägt ein Handelsunternehmen dann, wenn es unter diesem Namen im Handelsregister eingetragen ist.
Bei der Gewerbeanmeldung von Einzelunternehmen wird dein bürgerlicher Name (vollständiger Vor- und Zuname!) in deiner Anmeldung eingetragen. Dies ist automatisch die Geschäftsbezeichnung deines Unternehmens.
Abwandlungen wie Blumemfee - Berta Kuh sind natürlich zulässig.
Zu 1: ja ist es
Zu 2: Wortmarke - Name
Eine Zusatzbezeichnung ist zulässig, rechtlich jedoch ohne Bedeutung.
Ein Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag ist kein Kaufmann und darf daher keine "Firma" im handelsrechtlichen Sinne führen. Du kannst jedoch eine sogenannte "Geschäftsbezeichnung" verwenden, die im Wesentlichen dieselbe Funktion hat wie ein Fantasiename.
Die Darstellung in deinem Impressum ist grundsätzlich zulässig. Als Einzelunternehmer musst du im Impressum deinen vollständigen Namen (Vor- und Nachname) angeben. Du kannst zusätzlich deine Geschäftsbezeichnung "Dodo Industries" verwenden, solange dein vollständiger Name klar erkennbar ist. Die von dir gewählte Darstellung erfüllt diese Anforderung, da sowohl die Geschäftsbezeichnung als auch dein vollständiger Name enthalten sind.
Im Geschäftsverkehr - also auf Angeboten, Rechnungen oder Briefen - musst du neben der Geschäftsbezeichnung immer deinen Vor- und Nachnamen angeben. Dies ist dein "offizieller Unternehmensname" als Einzelunternehmer. Die Geschäftsbezeichnung hat hauptsächlich eine werbliche und schmückende Funktion.
Bei Formularen mit dem Feld "Firma" solltest du deinen vollständigen Namen eintragen (Max Mustermann), da du rechtlich gesehen keine Firma führst. Falls separate Felder für Vor- und Nachname vorhanden sind und zusätzlich ein Feld für "Geschäftsbezeichnung" oder ähnliches existiert, kannst du dort "Dodo Industries" eintragen. Wichtig ist, dass du dich als dahinterstehende Person stets zu erkennen gibst.
Du solltest prüfen, ob bereits ähnliche Geschäftsbezeichnungen existieren oder Markenrechte verletzt werden könnten. Die Geschäftsbezeichnung kann später als Marke eingetragen werden, falls gewünscht.
Diese Darstellung im Impressum ist zulässig
In Formularen schreibst du: "Dodo Industries, Max Mustermann".
In „Firma“ kannst du „Dodo Industries“ eintragen, sofern dein bürgerlicher Name separat angegeben wird.
Ja, dein Name muss klar ersichtlich sein, Beinahmen kannst du frei wählen.
Du könntest audh Dodo Industries
Inh. Max Mustermann schreiben damit es ganz eindeutig ist.