Amazon will zugesagte Rückerstattung nicht einlösen?
Hallo, ich habe vor ca. 1,5 Jahren ein Iphone 11 bei Amazon bestellt. Seit einiger Zeit ist mir aufgefallen, dass im unteren Bildschirm so kleine weiße oder grüne „Schlieren“ zu sehen sind, also nicht auf sondern quasi im Display.
Vor allem im Dunklen sind die ziemlich störend.
Also habe ich am Dienstag via Chat den Amazon Support kontaktiert und mein Problem geschildert. Der (sehr nette) Mitarbeiter am anderen Chat Ende war sehr verständnisvoll und ich habe ihm das Problem geschildert. Da ich noch im Rahmen der 2 Jährigen Gewährleistung von Amazon bin, hat er mir mehrmals versichert, dass ich meinen Kaufpreis erstattet bekomme, wenn ich das Handy auf Werkseinstellungen zurücksetze und es an Amazon schicke. Dazu sollte ich mich nochmal beim Support melden wenn ich das Iphone zurückgesetzt habe. (Natürlich habe ich sämtliche Nachricht per Screenshot gesichert)
Heute habe ich das erledigt und mir gleichzeitig in der Zwischenzeit ein Ersatz Handy besorgt. Nun sagt mir der neue Chat Support Mitarbeiter, dass ich das Handy nur reparieren lassen kann. Mir wurde aber, auch nach mehrmaligen Nachfragen ausdrücklich die Rückerstattung des Kaufpreises versichert. Und ich habe jetzt schon alle Daten vom alten Handy gelöscht.
Bin ich hier im Recht und was kann ich weiter tun?
Danke schonmal im Voraus:)
2 Antworten
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Soweit so gut.
Gilt nicht für Beschädigungen oder Fehlbedienungen und dergleichen.
Der Händler hat die Wahl (in der ersten 6 Monaten) das Gerät zu reparieren, ein Austausch gegen neu oder eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Nach 6 Monaten kann der Händler behaupten, das sei gar kein Gewährleistungfall. Nun muss der Käufer den Beweis erbringen, das dieses Gerät bereits bei Auslieferung beschädigt bzw. schadhaft war.
Da ich noch im Rahmen der 2 Jährigen Gewährleistung von Amazon bin, hat er mir mehrmals versichert, dass ich meinen Kaufpreis erstattet bekomme, wenn ich das Handy auf Werkseinstellungen zurücksetze und es an Amazon schicke.
Wenn Du das beweisen kannst, dann ist doch alles gut. Bestehe darauf.
Nach meiner Erfahrung klappt das aber nicht. Die lassen sich nicht einschüchtern.
Gewährleistung bedeutet halt, dass du nachweisen kannst, dass der Fehler bereits beim Kauf da war.
Der Verkäufer ist auch nicht verpflichtet dir das Geld zurück zu erstatten, Reparatur ist in Ordnung.
Naja, mir wurde ja am Dienstag noch versichert, dass ich den Kaufpreis erstattet bekomme. Eine Reparatur wäre für mich ja auch vollkommen in Ordnung gewesen…
Nicht in den ersten 6 Monaten, sondern in den ersten 12 Monaten. Die sind hier allerdings auch schon rum.
Jedoch hat erst einmal der Kunde die Wahl zwischen Reparatur oder Umtausch (nicht aber auch Rueckerstattung des Kaufpreises!). Nur wenn die vom Kunden verlangte Art der Nacherfuellung mit unverhaeltnismaessig hohen Kosten verbunden ist, kann der Verkaeufer diese ablehnen. In dem Fall besteht dann erst einmal ein Anspruch auf die andere Art der Nacherfuellung.
Nur wenn die Nacherfuellung endgueltig scheitert oder vom Verkaeufer abgelehnt wird, besteht ein Anspruch auf Rueckabwicklung des Kaufvertrags.
Geregelt ist das in den §§ 477 (Beweislastumkehr, nur beim Verbrauchsgueterkauf!) und 439 (Nacherfuellung) BGB.